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Digital Life

Bis zu 220 Euro innerhalb eines Tages: Warum sich Preise im Web oft ändern

Dass sich Preise im Internet regelmäßig ändern, ist per se keine Neuigkeit – das Phänomen kennt jeder, der schon einmal einen Flug online gebucht hat. Eine neue Studie der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt nun aber ein neues Ausmaß dieser „dynamischen Preise“: Von 16 untersuchten Online-Händlern änderten 15 ihre Preise regelmäßig während des Untersuchungszeitraums von 34 Tagen. Mehr als ein Drittel der Produkte war regelmäßigen Preisschwankungen ausgesetzt. Dabei gab es Unterschiede bei der Höhe der Preisanpassung: 30 Prozent der Preise wurden teils mehr als verdoppelt, im Falle eines Handys von Mediamarkt lagen ganze 220 Euro zwischen dem niedrigsten und dem höchsten angebotenen Preis.

Eine ähnliche Erhebung hatte es auch im Jahr 2017 von der Arbeiterkammer in Österreich gegeben; hier wurden in sechs Tagen von 20 verschiedenen Endgeräte insgesamt 33 Preisabfragen durchgeführt – mit teils sehr großen Differenzen. Laut AK änderten sich die Preise teilweise innerhalb von fünf Minuten – etwa bei der Austrian Airlines im Ausmaß von 80 Euro – oder waren unterschiedlich je nach Endgerät, mit dem die Preise abgefragt wurden. Spitzenreiter in Sachen Preis-Intransparenz war laut AK-Studie Opodo: Je nach Erhebungstag gab es bei der konkreten Flügeabfrage bis zu neun unterschiedliche Preise und Preisdifferenzen von bis zu rund 167 Euro, heißt es von den Studienautoren. Bei Booking.com gab es Preisdifferenzen bei zwei von acht abgefragten Hotels - etwa Madrid je nach Erhebungstag und Endgerät von bis zu 154,35 Euro oder elf Prozent.

Wie der Preisunterschied entsteht

Dabei ist jedoch schwer zu sagen, wodurch die Preisunterschiede jeweils hervorgerufen wurden, sagt Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin Konsumentenpolitik der AK Wien. Zum Beispiel bestätigt die Studie nicht das Gerücht, dass Apple-User per se mehr zahlen müssen, weil sie als eine zahlungskräftigere Zielgruppe angesehen werden: In manchen Fällen bekamen iPhone- und iPad-Benutzer einen um fünf bis zehn Euro geringeren Preis angezeigt als Besitzer anderer Endgeräte. Bekannt ist aber auch der Fall des US-amerikanischen Reiseunternehmens Orbitz, welches Mac-Usern bevorzugt ein teures Zimmer anboten, weil deren Zahlungsbereitschaft laut internen Auswertungen höher war als jene von Windows-Usern.

Die Studie der Verbraucherzahle Brandenburg sieht wiederum vor allem den Zeitpunkt der Suche als Kriterium für die Preisdifferenz: Beim Online-Händler ATU waren im Untersuchungszeitraum Autobatterien oder Reifen zum Beispiel vormittags teils bis zu 30 Prozent teurer als am Nachmittag zuvor.

Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, betont jedoch, dass auch andere Faktoren in die Preisgestaltung mit einfließen können – darunter etwa demographische Daten wie Alter und Geschlecht, aber auch die Browsing- und Suchhistorie des Käufers: Wie oft hat er sich das Produkt bereits angeschaut? Befand sich das Projekt schon einmal in seinem Warenkorb? Kritisch sieht er hier auch das Thema Geoblocking. Noch immer würden manche Onlinehändler zum Beispiel österreichische Kunden beim Besuch eines deutschen Web-Shops auf die Austro-Website umlenken, wo sie in Folge höhere Preise bezahlen müssen – mit der Geoblocking-Verordnung der EU, die ab Dezember 2018 gelten wird, soll das verboten werden. Teils bekomme der Kunde aber auch gar nicht mit, dass sich das Angebot für den Kunden aufgrund seines Standorts ändert, sagt Schranz: Geolokalisation, bei der in Folge ein Einwohner aus einem wohlhabenden Bezirk mehr für ein Produkt bezahlen muss, ist zumindest technisch möglich – ob sie praktiziert wird, lässt sich schwer feststellen.

Zgubic fordert daher, dass Unternehmen ihre Preispolitik transparent darlegen müssen. Die EU-Kommission plane nun für Vergleichsplattformen mehr Transparenz bei den Suchergebnissen, sagt sie: "Bei der Suche im Internet soll den Verbrauchern klar mitgeteilt werden, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird. Außerdem müssen Online-Marktplätze die Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informieren." Auch in der Verbraucherzentrale Brandenburg heißt es, dass sich die Onlinehändler mit ihren Preisexperimenten selbst schaden – denn fehlende Transparenz lässt das Vertrauen der Kunden schwinden: Fast ein Drittel empfindet einen Händler, der seine Preise ständig ändert, als weniger zuverlässig und kauft beim nächsten Mal mitunter woanders.

Die Schwierigkeit des Schutzes

Doch wie kann sich ein User nun gegen die Preisschwankungen schützen? Schranz verweist darauf, dass Kunden sich bei grenzüberschreitenden Einkäufen – etwa im EU-Ausland – ab Dezember auf die Geblocking-Verordnung berufen können; in extremen Fällen kann zudem rechtlich mit dem Argument „Wucher/Verkürzung über die Hälfte“ vorgegangen werden: „Das trifft zu, wenn die Leistung eines Vertragspartners nicht mal die Hälfte des gemeinen Wertes ausmacht“, sagt der Jurist – also, wenn ein Laptop um 1000 Euro verkauft wird, aber nur 490 Euro wert ist. Die Frage ist hier bloß wieder: Was ist der gemeine Marktpreis in einer Welt, in der Preise intransparent sind und individuell angepasst werden?

Die Nutzung diverser technischer Tools wie anonymen Browsern oder Tracking-Blockern ist den Juristen zufolge aufwändig, und der Erfolg ist gerade aufgrund der genannten Intransparenz schwer abzuschätzen. Zgubic empfiehlt aber auf jeden Fall, sich auf unabhängigen Preisvergleichsplattformen über gängige Browser zu informieren; außerdem kann das Nutzen unterschiedlicher Geräte eventuell einen günstigeren Preis zum Vorschein bringen.

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Stefan Mey

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