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Digital Life

"Dass Kinder Nacktbilder bekommen, ist schon fast Normalität"

27 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 18 Jahren waren schon einmal Opfer sexueller Belästigung im Internet - etwa durch anzügliche Kommentare und Nachrichten, ungefragtes Zusenden von Nacktbildern oder Erpressung. Das ergab bereits 2018 eine Studie des SOS-Kinderdorf. Aufgrund dieser erschreckend hohen Zahl rief man nun gemeinsam mit Saferinternet und Rat auf Draht das von der EU geförderte Projekt #besafeonline ins Leben, um für bessere Aufklärung und Prävention zu sorgen.

Dem Projekt liegt die Analyse von 600 Gesprächsprotokollen der Helpline Rat auf Draht zugrunde. Dort können sich Kinder und Jugendliche anonym melden, unter anderem wenn sie online belästigt wurden. Anhand der erhobenen Daten konnten die Probleme und Hürden identifiziert werden, mit denen die Opfer kämpfen müssen. So stellte Marlena Koppendorfer, psychologische Beraterin von Rat auf Draht, fest, dass Kindern und Jugendlichen häufig unaufgefordert Nacktbilder zugeschickt werden. „Das erfährt man manchmal erst auf Nachfrage, da das schon fast eine Normalität bekommen hat und das Verständnis fehlt, was man dagegen tun kann“, sagt Koppendorfer in einer Pressekonferenz.

Grooming und Erpressung

Ein weiteres Problem sei sogenanntes Cyber-Grooming, bei dem Erwachsene Kinder zu gewissen Handlungen auffordern, beispielsweise ihnen Nacktbilder von sich zu schicken. Auch werden den Kindern pornografische Inhalte (etwa Links zu Porno-Seiten) geschickt oder versucht, sich zu realen Treffen oder Webcam-Chats zu verabreden. Hier erkennen die Opfer auch nicht immer, dass es sich bei Androhungen, wie „wenn du mir nicht noch ein Bild schickst, werde ich Informationen über dich öffentlich machen“ um Erpressung handelt und damit strafbar ist.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen zwar Nacktbilder von sich versenden, wenn das vom Gegenüber auch gewünscht ist. Wenn diese Bilder aber ungewollt geteilt werden, ist das eine Straftat. Gerade solche Tatbestände werden aber selten oder gar nicht gemeldet. „Es gibt oft eine sehr problematische Täter-Opfer-Umkehr und viele Kinder denken, sie sind selbst schuld“, erklärt Koppendorfer, warum viele Betroffene gar nicht oder erst sehr spät Hilfe suchen.

Anstatt den Opfern Verständnis und Unterstützung entgegenzubringen, werde ihnen vermittelt, sie hätten gar nicht erst solche Bilder versenden dürfen und müssten daher „mit so etwas rechnen“. Auch die Annahme, dass man auf Plattformen wie Snapchat oder Instagram eben mit sexueller Belästigung rechnen müsse, weil „das im Internet eben passiert“, sei weit verbreitet, aber grundlegend falsch. Nicht die Plattform sei schuld an sexueller Belästigung, sondern die Menschen, die strafbare Handlungen begehen.

Eindeutige Gesetze gefordert

Daher fordern die Projektinitiatoren bessere Aufklärung und klare gesetzliche Regelungen. So soll es auf technischer Ebene von den Plattformbetreibern erleichtert werden, verwaiste Konten und deren Inhalte zu löschen, wenn die Kinder beispielsweise ihre Zugangsdaten vergessen haben, um die dort gezeigten Inhalte entfernen zu können. Zudem soll es einfacher gemacht werden, Täter melden, blockieren, löschen und ggf. anzeigen zu können.

Auch eine schnelle Neuanmeldung, wenn ein Nutzer entfernt wurde, sollen die Plattformbetreiber stärker unterbinden. Auch Angebote wie GIFs und Sticker, die man beispielsweise über WhatsApp offiziell finden und versenden kann, sollten besser geprüft werden. So konnten beispielsweise Jugendliche GIFs mit explizit kinderpornografischen Inhalten versenden. „Sie haben das gar nicht als problematisch wahrgenommen, weil es ja ein scheinbar ‚offizielles‘ Angebot des Dienstes war“, erklärt Katrin Grabner, Kinderrechtsexpertin bei SOS-Kinderdorf.

Was im Internet strafbar ist

Rat auf Draht hat zusammengefasst, was online derzeit strafbar ist: 

  • Jemand droht Ihrem Kind damit, ihm oder anderen weh zu tun oder Nacktfotos oder -videos weiterzuschicken. Das ist als Gefährliche Drohung strafbar (§ 107 StGB, StGB steht für Strafgesetzbuch).
     
  • Jemand drängt Ihr Kind durch eine solche Drohung oder mit Gewalt dazu, Nacktaufnahmen von sich zu schicken oder zu anderen sexuellen Handlungen (per Webcam oder im realen Leben). Das ist (schwere oder geschlechtliche) Nötigung (§§ 105, 106, 202 StGB).
     
  • Jemand erpresst Ihr Kind: Zum Beispiel damit, ihm oder anderen weh zutun oder Nacktaufnahmen des Kindes zu veröffentlichen, wenn kein Geld bezahlt wird, weitere Aufnahmen geschickt werden oder das Kind sich nicht mit der Person trifft. Das nennt sich „Sextortion“. Wird Geld gefordert, ist das Erpressung (§ 144 StGB). Werden Nacktaufnahmen oder ein Treffen gefordert, ist das Nötigung (siehe oben).
     
  • Jemand stalkt Ihr Kind online über längere Zeit (§ 107a StGB „Stalking“).
     
  • Jemand mobbt Ihr Kind online über längere Zeit vor vielen Menschen (z. B. in einem sozialen Netzwerk oder einer Klassen-WhatsApp-Gruppe), durch Beleidigen, Bloßstellen oder das Veröffentlichen von Nacktaufnahmen (§ 107c StGB „Cyber-Mobbing“).
     
  • Ihr Kind ist unter 14 Jahre alt und jemand will es, um es sexuell zu belästigen, zu einem Treffen überreden oder dazu, pornografische Aufnahmen von sich zu schicken. Das heißt Cyber-Grooming und ist nach § 208a StGB strafbar.
     
  • Ihr Kind ist unter 14 Jahre alt und jemand verleitet es dazu, sich vor der Webcam selbst zu befriedigen. Das ist sexueller Missbrauch (§ 206 StGB oder § 207 StGB). Auch wenn Ihr Kind zwar über 14 Jahre alt ist, aber es jemand so einschüchtert, nötigt (siehe oben) oder eine Zwangslage ausnützt, sodass sich das Kind vor der Webcam selbst befriedigt, ist das strafbar (§§ 202, 205, 205a StGB).
     
  • Jemand schickt Ihrem Kind pornografische Aufnahmen. Auch das kann je nach Alter und Umständen strafbar sein (§§ 208, 218 StGB; §§ 1 und 2 Pornografiegesetz).
     
  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt und jemand macht oder besitzt ohne sein Einverständnis pornografische Aufnahmen von ihm oder jemand veröffentlicht oder schickt solche Aufnahmen mit oder ohne sein Einverständnis weiter: Das gilt als Kinderpornografie und ist nach § 207a StGB strafbar.
     
  • Ihr Kind ist unter 14 Jahre alt und jemand macht, besitzt, veröffentlicht oder schickt pornografische Aufnahmen von ihm weiter. Das ist immer als Kinderpornografie strafbar, egal ob das Kind zugestimmt hat oder nicht (§ 207a StGB).

Gefährliche Drohung, Nötigung, Erpressung, Stalking, Cyber-Mobbing sowie bestimmte Sexualdelikte (z. B. §§ 202, 205, 205a, 218 StGB) sind unabhängig vom Alter des Opfers strafbar. Anzeige kann daher auch von einem erwachsenen Opfer erstattet werden.

Weitere Informationen zu rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es im Leitfaden "Recht Digital" (pdf) des SOS-Kinderdorf.

An die Regierung, die ja derzeit an einem Gesetzesentwurf arbeitet, der Hass im Internet und Handlungen wie Upskirting regulieren soll, appellieren die Initiatoren, um klarere Gesetze zu schaffen. Gerade bei Dickpics und Nacktfotos, die nicht explizit pornografisch sind, gibt es noch zu viele Grauzonen. „Ein reines Dickpick führt oft zu keiner Konsequenz, auch wenn es einer 12-Jährigen geschickt wird“, erklärt Grabner. Kinder und Jugendliche müssten hier besseren Schutz erhalten. Auch beim Verbreiten von Fotos, die zunächst mit Zustimmung versandt wurden, müsste es eine bessere Regelung geben. So müsste schon das einmalige Weiterleiten, Versenden oder Veröffentlichen der Bilder eindeutig strafbar sein. Derzeit käme nur das wiederholte Verbreiten zur Anzeige.

Schule und Eltern gefragt

Ein dritter Punkt, den die #besafeonline-Initiatoren fordern, ist die umfassende Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Pädagogen und der Polizei, was tatsächlich strafbar ist. So würden Jugendliche mitunter von der Polizei weggeschickt, wenn sie sexuelle Belästigung im Internet zur Anzeige bringen möchten, da man hier selbst nicht über die rechtlichen Grundlagen Bescheid wisse. Eltern sollten sich zudem informieren, was ihr Kind im Internet macht und das Kind darüber aufklären, dass es im Netz Menschen gibt, die dem Kind schaden wollen und das man gemeinsam gegen diese Menschen vorgehen sollte.

Zudem sei es besonders wichtig, dass dem Kind nicht vermittelt wird, es sei an der Situation selbst schuld. Würde sich etwas nicht richtig anfühlen, so sollten Kinder und Jugendliche es nicht tun, die Person möglicherweise blockieren, melden und mit jemandem über den Vorfall sprechen. Auch sozialem Druck, etwa wenn bereits viele Freunde Nacktbilder von sich versendet haben, solle man standhalten können und nur dann solche Bilder versenden, wenn es rechtlich erlaubt ist und die eigene Entscheidung ist. Dazu wird auch eine Medienerziehung in der Schule gefordert, bei der Kinder und Jugendliche den Umgang mit digitalen Medien und sexueller Belästigung im Internet lernen.

Die Initiative klärt auf der Seite www.sos-kinderdorf.at/besafeonline über das Projekt auf. Opfer finden bei Rat auf Draht und saferinternet.at Hilfe.  

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Franziska Bechtold

frau_grete

Liebt virtuelle Spielewelten, Gadgets, Wissenschaft und den Weltraum. Solange sie nicht selbst ins Weltall kann, flüchtet sie eben in Science Fiction.

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