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Netzpolitik

Was wird in Europa gegen Hass im Netz getan?

Hass im Netz ist ein Problem, das nur schwer in den Griff zu bekommen ist. Insbesondere Frauen und als "fremd" wahrgenommene Menschen, sind häufig Ziel übelster Beschimpfungen, berichtet die Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Stehen sie in der Öffentlichkeit, verstärkt sich das laut der ersten Auswertung des "Online Hassreport Österreich 2019" noch. 

Rassistische und sexistische Hetze erfuhr auch die neue Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Sie ist es nun, die mit einer Expertenrunde an einem Gesetzesentwurf feilt, der klar machen soll, wie in Österreich mit Hass im Internet umgegangen wird.

Kontrolle und Selbstkontrolle

Die Kernpunkte: Die Staatsanwaltschaft soll selbst Initiative ergreifen und damit den Betroffenen die Last abnehmen, selbst klagen zu müssen. Unternehmen wie Facebook, Twitter und Google sollen zudem selbst kontrollieren, welche Inhalte auf ihrer Plattform Hassrede sind. Vorgesehen ist weiterhin eine Schulung von Polizei und Justiz zum Thema.

Auf europäischer Ebene stand ebenfalls eine österreichische Politikerin im Mittelpunkt eines historischen Gerichtsurteils. Eva Glawischnig-Piesczek ging 2019 bis zum Europäischen Gerichtshof und bekam in einem historischen Urteil Recht: Hasspostings gegen sie müssen nach gerichtlicher Anordnung weltweit von Facebook entfernt werden. Historisch ist das Urteil, weil es die erste Entscheidung aus Europa zum Umgang mit Hasspostings war.

Verschärfte Regeln in Deutschland

Lange galt das Internet als quasi rechtsfreier Raum, in dem jeder unter dem Deckmantel der "Meinungsäußerung" machen durfte, was er wollte - auch wenn es sich eindeutig um Wiederbetätigung handelte. Als erstes Land in Europa erließ Deutschland 2017 sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) um Hassrede strafrechtlich verfolgen zu können. Die deutsche Bundesregierung hat vor wenigen Tagen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das NetzDG nochmals verschärft werden soll.

Demnach müssen soziale Netzwerke im Falle eines strafrechtlich relevanten Inhalts Nutzerdaten wie Name, E-Mail-Adressen und in besonders schweren Fällen auch Passwörter der Beschuldigten an die Ermittler übergeben, wie das ZDF berichtet. Der neue Gesetzesentwurf nimmt zudem Facebook und Co. in die Pflicht, selbstständig strafbares Verhalten auf ihren Plattformen zu melden. Bisher ging dieser Prozess nur von Nutzern aus.

Hohe Strafen

Über die NetzDG-Meldefunktion, die auf sozialen Netzwerken mit mehr als 2 Millionen Nutzern integriert werden müssen, können Inhalte als strafrechtlich relevant markiert werden. Diese müssen dann von der jeweiligen Plattform geprüft werden. Gemeldete Inhalte die eindeutig rechtswidrig sind, müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt werden. Sind sie schwer einzuordnen, haben die Unternehmen sieben Tage Zeit für die Prüfung. Dafür können sie sich zukünftig Hilfe bei der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) holen.

Bei einem Verstoß droht dem Verantwortlichen Mitarbeiter eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Euro, Unternehmen müssen bis zu 50 Millionen Euro bezahlen. Verstärkt wurde auch die Strafbarkeit von Androhung sexueller Gewalt, hier wurde das Strafmaß von einem auf bis zu drei Jahre Haft erhöht.

Damit das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft mit der zusätzlichen Belastung zurechtkommen, plant das deutsche Justizministerium mit 300 zusätzlichen Stellen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen insbesondere Politiker geschützt werden, Anlass dafür war der Mord am Politiker Walter Lübcke. Rechtsradikale Postings hatten seinen Mord als Erfolg gefeiert.

Strafbarkeit ist Auslegungssache

Das die Einordnung, wann etwas strafbar ist, im Auge des Betrachters liegt, musste die deutsche Politikerin Renate Künast von den Grünen erleben. Das Berliner Landesgericht hatte 2019 entschieden, dass es sich nicht um eine Diffamierung handelt, wenn man sie online unter anderem als "Drecks Fotze" beschimpft. In zweiter Instanz konnte sie erwirken, dass die Nutzerdaten von 6, statt geforderten 22, Beschuldigten an die Ermittler übergeben werden müssen. "Schritt für Schritt!" schrieb sie auf Twitter über ihren Teilsieg.

Frankreich zieht nach

Frankreich ließ sich bei seinem 2019 erlassenen Gesetz gegen Hass im Netz weitestgehend vom NetzDG inspirieren. Anders als in Deutschland können hier aber auch Nutzer belangt werden, wenn sie gezielt die Meldefunktion missbrauchen, um andere Personen sperren zu lassen.

Ihnen droht ein Bußgeld von maximal 15.000 Euro. Auch drohen den Verantwortlichen in den Unternehmen Bußgelder bis zu 250.000 Euro oder einjährige Haftstrafen, wenn rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden entfernt werden. Handelt es sich um juristische Personen, kann das Bußgeld 1,25 Millionen Euro betragen.

Kontrolle der Unternehmen

Facebook beschäftigt eine riesige Flotte von "Content-Moderatoren" - weltweit sind es 15.000 - die sich um die Einhaltung der "Gemeinschaftsstandards" kümmert.  In Deutschland sind 125 davon als Juristen und speziell geschulte Mitarbeiter nur für die Einhaltung des NetzDG in Deutschland zuständig. 

"Wir arbeiten hart daran, Hassrede zu entfernen sobald wir darauf aufmerksam werden. Wir definieren Hassrede als Inhalte, in denen Personen aufgrund sogenannter 'geschützter Eigenschaften' direkt angegriffen werden", sagte ein Facebook-Sprecher gegenüber der futurezone. Zu diesen Eigenschaften gehören "Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität sowie schwere Behinderungen oder Krankheiten". Ähnliche Regelungen gelten auch für YouTube, wie ein Google-Sprecher der futurezone bestätigte.

Erste Instanz

Bevor auch nur ein Gesetzesvertreter die Meldungen zur Hand bekommt, entscheiden die Plattformen über das Schicksal von Nutzer und Inhalt. Wird ein Nutzer, Kommentar oder Posting gemeldet, überprüft ein Mitarbeiter, ob es eine Verstoß gegen diese Regeln gibt und  - in Deutschland und Frankreich - ob es gegen die jeweiligen Strafgesetzbücher verstößt. Somit liegt die erste Kontrollinstanz bei diesen Mitarbeitern. Gleiches gilt für die Facebook-Tochter Instagram sowie YouTube und Twitter. Twitter gibt seinen Nutzern zudem die Option, ausgewählte Kommentare ausblenden zu lassen. Andere Nutzer sehen sie dann zunächst nicht, können sie aber aktiv wieder einblenden lassen. 

Hier findet man Hilfe

Wer von Hass im Netz betroffen ist, kann sich in Österreich derzeit an die Initiative #GegenHassimNetz vom Verein für Zivilcourage und Ant-Rassismus-Arbeit (ZARA) wenden. Kinder und Jugendliche können sich unter der Nummer 147 bei Rat auf Draht melden. Informationen darüber, wie man mit Hasspostings umgeht, bietet die Initiative saferinternet.at. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermarkt ermöglicht mit der App BanHate (iOS und Android) ein schnelles Melden von Hasspostings. Seit dem Start 2017 gingen dort 5.000 Meldungen ein.

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Franziska Bechtold

frau_grete

Liebt virtuelle Spielewelten, Gadgets, Wissenschaft und den Weltraum. Solange sie nicht selbst ins Weltall kann, flüchtet sie eben in Science Fiction.

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