Elektronisches Rezept könnte auch nach Corona erhalten bleiben
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Kritiker könnten behaupten, dass es erst eine Pandemie benötigt, damit die Digitalisierung auch im österreichischen Gesundheitssystem ankommt. Denn die wegen der Coronakrise eingeführte Möglichkeit, ein Rezept auch elektronisch zu übermitteln, könnte auch nach Abklingen des Virus bestehen bleiben.
"Ja, das können wir uns durchaus als Österreichische Gesundheitskasse vorstellen", sagte dazu der Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Bernhard Wurzer, am Montag im Ö1-Morgenjournal. "Es wäre sicherlich für alle Beteiligten wünschenswert, dass man eben für das Abholen seiner Dauermedikation nicht unbedingt zweimal persönlich wo erscheinen muss", so Wurzer.
Elektronische Rezepte
Seit Mitte März genügt in Österreich wegen der Epidemie für die Ausstellung von Rezepten ein Anruf beim Arzt. Dieser übermittelt es dann auf elektronischem Weg an die vom Patienten gewählte Apotheke. Sollte das auch nach Ende der Krise so bleiben, so gäbe es natürlich "ein paar Fragen, die man beantworten muss - Datenschutz-Fragen, rechtliche Fragen, wie das außerhalb des Krisenmodus ist".
Änderungen könnte es künftig möglicherweise auch bei der Chefarztpflicht geben, die aktuell wegen der Coronakrise für die Bewilligung von den meisten aller Arzneimittel ausgesetzt ist. Die Präsidentin der Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edelmayr, würde es begrüßen, wenn diese Lockerung dauerhaft bestehen bliebe: Denn dies seien "bürokratische Erleichterungen für alle Beteiligten", sagte sie gegenüber Ö1.
ÖGK sichert Ärztekammer Beistand zu
In einer Aussendung bedankte sich Wurzer am Montag darüber hinaus bei allen Ärzten sowie allen Vertragspartnern, "die während der Covid-19-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gewohnt zuverlässig gearbeitet haben". Gleichzeitig betonte man seitens der ÖGK, man sichere der Ärztekammer Beistand zu, "sie bei der Forderung nach Ausgleichszahlungen für Pandemie-bedingte Honorarausfälle beim Bund zu unterstützen".
Die ÖGK biete dazu "verbesserte Akontierungsregelungen, um die Liquidität der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sicherzustellen". Auch eine weitere Lockerung der Limitierungsbestimmungen bei der Abrechnung von Vertragsleistungen soll ermöglicht werden: Damit sollen aufgeschobene notwendige Untersuchungen nachgeholt "und unbürokratisch verrechnet werden können".
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