Facebook gegen Firebook: "Zu viel Verwechslungsgefahr"
Facebook gegen Firebook: "Zu viel Verwechslungsgefahr"
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Rechtsstreit

Facebook droht Feuerwehr-Blog mit Klage

Die Feuerwehren des Landes auf einer Plattform vernetzen. Was mit einer harmlosen Idee 2009 begann, endete für Andreas Schimböck, den Schriftführer der freiwilligen Feuerwehr im steirischen Weitendorf, nun mit einer Klagsandrohung seitens Facebook. Stein des Anstoßes ist der Name der Plattform: "Firebook". Das soziale Netzwerk befürchtet Verwechslungsgefahr und fordert Schimböck per Anwaltsbrief auf, die mittlerweile eingetragene Marke Firebook zu löschen und auf der Homepage, den dazugehörigen Apps sowie für Social Media nicht mehr zu verwenden.

F und BOOK

Laut Anwaltsschreiben führt der Anfangsbuchstabe „f“ sowie der Markenbestandteil „book“ beim Konsumenten unweigerlich dazu, dass die Bezeichnung „Firebook“ an die bekannte Marke „Facebook“ erinnert. Auch wenn die Tätigkeitsbereiche sehr verschieden seien, werde der Konsument eine Assoziation herstellen und annehmen, dass Facebook seinen Tätigkeitsbereich erweitert habe. Der Bestand der Marke „Firebook“ könne folglich nicht toleriert werden, heißt es in dem Schreiben.

Schimböck wurde eine vierwöchige Frist eingeräumt, um die Marke löschen zu lassen und diese aus dem Internet zu entfernen. "Mein einziges Ziel war immer, die freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich zu unterstützen und über die Plattform junge Menschen zu motivieren, selber bei der Feuerwehr tätig zu werden", sagt Schimböck im Interview mit der futurezone. "Abgesehen von der Absurdität, dass ein großer Internetriese Angst vor einem kleinen Webauftritt hat, stört mich vor allem die Vorgangsweise mit praktisch willkürlichen Fristen. Auch die Argumentation, dass man das Wort "book" nicht verwenden darf, finde ich seltsam", sagt Schimböck.

Betreiber gibt klein bei

Der Aufforderung von Facebook wird der Informatiker, der die Plattform inklusive Apps größtenteils in Eigenregie entwickelt hat, aber nachkommen. Der Name der Plattform, die im Web zwischen 15.000 und 20.000 Seitenaufrufe pro Monat verzeichnet, wird nun auf allen Kanälen auf Fireapp geändert. Und das, obwohl ein befreundeter Jurist davon ausgeht, dass Facebook markenrechtlich keine allzu große Handhabe besitze. "Als Privatperson und Kleinstunternehmer sind das Risiko und meine Verantwortung für meine Familie einfach zu groß, als dass ich alles aufs Spiel setzen könnte", erklärt Schimböck.

Ob der von Facebook geäußerte Markenrechts-Anspruch in diesem Fall berechtigt ist, lässt sich laut dem Markenrechtsexperten Axel Anderl, Partner bei der Kanzlei Dorda Brugger Jordi, nicht so leicht beantworten. "Es ist definitiv nicht sicher, dass Facebook vor Gericht gewinnen würde. Die Inhalte und Aufmachung des Blogs sind völlig verschieden, das Wort 'book' ist auch als Serienmarke eher nicht monopolisierbar. Auf der anderen Seite muss der Blogbetreiber sich natürlich den Vorwurf gefallen lassen, warum er seine Plattform ausgerechnet so nennt und ob er nicht bewusst Assoziationen mit der weltberühmten Marke schaffen wollte", sagt Anderl im futurezone-Gespräch.

Strenges Markenrecht

Aufgrund der Bekanntheit der Marke und des geltenden Markenrechts, das gerade etablierte Marken vor der Nachahmung schütze, sieht Anderl Facebook in diesem Fall im Vorteil. Um derartige Konflikte von Grund auf zu vermeiden, rät der Jurist bei der Wahl eines neuen Markennamens die Nähe zu etwas Bestehendem zu vermeiden. No-gos sind Wortkombinationen, die sich an eine Marke anhängen, die schon etabliert ist. Aber auch beschreibende Namen mit generischen Begriffen seien zu vermeiden, da sie nicht geschützt werden können und Nachahmungen daher die Türe offen steht.

Aber auch kreative Wortschöpfungen wie Tixo oder Kornspitz sind nicht davor gefeit, ihren Markenschutz zu verlieren. "Beide Marken sind Opfer ihres eigenen Erfolgs. Indem die Begriffe heute als Synonym für die gesamte Gattung, also alle Klebebänder und alles Gebäck mit einer bestimmten Gewürzmischung gelten, kann das Wort wie im Fall von Kornspitz als Marke nicht mehr geschützt werden", sagt Anderl. In diesem Kuriosum sieht der Markenrechtsexperte auch die Erklärung, warum Konzerne wie Facebook auch gegen so unbedeutende Plattformen wie einen Feuerwehr-Blog vorgehen.

And the Oscar goes to...

"Ein kleiner österreichischer Blog ist natürlich keine Konkurrenz für Facebook und dem Konzern in Wahrheit wohl ziemlich egal. Aus deren Sicht muss aber alles getan werden, damit die Bezeichnung 'book' nicht zum Synonym für eine soziale Kommunikationsplattform wird und nicht die Gefahr besteht, dass der Markenschutz verwässert wird", erklärt Anderl.

In der Vergangenheit ging Facebook bereits gegen das Lehrernetzwerk „Teachbook“, die Reiseseite „PlaceBook“, die Dating-Seite "Shagbook" und den Start-up-Marktplatz „Designbook“ vor – mit unterschiedlichem Erfolg. Das Pornoportal „Faceporn“ wiederum, bei dem Facebook die Verwendung des Begriffs "Face" reklamiert hatte, siegte vor Gericht und durfte den Namen behalten.

Als weiteres Beispiel nannte Anderl den amerikanischen Filmpreis Oscar. Die Markeninhaberin Academy of Motion Picture Arts and Sciences ist bekannt dafür, alles und und jeden abzumahnen, der den Begriff außertourlich oder in leicht abgewandelter Form verwendet. Damit soll verhindert werden, dass der Name zum Synonym für Preisverleihungen auch außerhalb der Filmbranche wird.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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