Angeklagte vor Prozessbeginn im Wiener Straflandesgericht
Angeklagte vor Prozessbeginn im Wiener Straflandesgericht
© APA/ROLAND SCHLAGER

Wien

Gewaltvideo-Prozess: Angeklagte zu "Watschen" geständig

In Wien ist am Mittwoch der Prozess gegen eine Prügel-Bande eröffnet worden, die am 9. November 2016 eine 15-Jährige umringt, auf diese eingeschlagen und ihr den Kiefer gebrochen hatte. Die Angeklagten - drei Mädchen im Alter zwischen 16 und 17 und drei Burschen zwischen 16 und 21 - waren großteils geständig, bestritten aber den Vorsatz in Richtung einer absichtlichen schweren Körperverletzung.

Man habe der 15-Jährigen „Respektschellen“ bzw. „Watschen“ geben wollen, lautete die Verantwortung der weiblichen Angeklagten. Rädelsführerin des Ganzen war eine 16-Jährige, die mit der Jüngeren ursprünglich befreundet war, sich dann aber mit ihr zerstritten hatte, weil diese ihr ein iPhone nicht zurückgegeben, Geld geschuldet und verbale Beleidigungen von sich gegeben haben soll. Sie habe das bei einem Treffen beim Donauplex in Wien-Donaustadt „klären“ wollen, zu dem sie mit ihrer Clique erschien, gab die Hauptangeklagte zu Protokoll.

Heftige Ohrfeigen

Die 15-Jährige wurde von der Gruppe umzingelt und alsbald gingen die 16-Jährige und die beiden anderen weiblichen Angeklagten auf die Jüngere los, die sich - augenscheinlich aufgrund der Übermacht ihrer Kontrahentinnen - nicht wehrte. Die Schlägerinnen versetzten ihr allesamt mehrere teilweise äußerst heftige Ohrfeigen, welche die 15-Jährige über sich ergehen ließ.

Ausschlaggebend dafür war, dass sie erfahren hatten, dass die 15-Jährige einer Muslima auf offener Straße ihr Kopftuch heruntergezogen haben soll. „Es hat mich wütend gemacht, was sie gemacht hat“, verriet eine von ihnen - selbst muslimischen Glaubens - dem Schöffensenat. Sie habe „halt nicht gewusst, dass es so schlimm enden wird“. Sie räumte auch ein, ihren damaligen Freund - einen 16-jährigen Burschen - zum Hinschlagen gebracht zu haben, indem sie ihm „Zeig was du kannst“, „Demolier' sie“ und „Mach mich stolz, Schatz“ zurief.

„Leicht zu überreden“

„Ich bin leicht zu überreden“, erklärte der 16-Jährige dem Gericht, der dem Mädchen zwei Ohrfeigen versetzt hatte. Er habe „das mit dem Kopftuch geglaubt. Das hat mich aufgeregt.“ Der 16-Jährige dürfte ein strenggläubiger Moslem sein. Das legen entsprechende Äußerungen auf seinem Facebook-Profil nahe. Seit wenigen Tagen sitzt der Bursch wegen mehrerer Hass-Postings in U-Haft, nachdem er wüste Drohungen gegen Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) ausgestoßen hatte. Der 16-Jährige ist außerdem bereits wegen Raubes vorbestraft - eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten ist offen.

Bereits zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung - es handelte sich dabei jeweils um Faustschläge ins Gesicht, in einem Fall wurde das Opfer zusätzlich mit einem gezückten Messer bedroht - weist ein 21-jähriger gebürtiger Tschetschene auf, der laut Anklage der 15-Jährigen den finalen Faustschlag versetzte. Der 21-Jährige befindet sich aufgrund seines getrübten Vorlebens seit dem Vorfall durchgehend in U-Haft.

Bruch des Unterkiefers

Der letzte Schlag hatte es in sich. Die 15-Jährige erlitt einen zweifachen Bruch des Unterkiefers. Sie verlor auch einen Zahn. Weiters wurden im Spital, in dem sie behandelt werden musste, eine Schädelprellung und Prellungen und Blutunterlaufungen beider Gesichtshälften diagnostiziert. Der jüngere Bruder des 21-Jährigen saß als Mittäter auf der Anklagebank. Der 19-Jährige übte zwar selbst keine Gewalt aus, leistete dem Opfer aber keine Hilfe. Daher legt ihm die Anklage Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Last.

Virale Verbreitung auf Facebook

Die Clique hatte die Prügel-Szenen mitgefilmt und das Video zunächst über WhatsApp verbreitet. In weiterer Folge landete der Mitschnitt auf Facebook, wo er drei Millionen Mal angeklickt wurde. Das Gewalt-Video war über Tage hinweg abrufbar. Erst nach Kritik am US-amerikanischen Unternehmen und entsprechenden Aufrufen wurde der Beitrag gelöscht.

Nur einen Tag nach diesem Vorfall führte die Clique eine weitere „Bestrafungsaktion“ durch. Die 16 Jahre alte Hauptangeklagte trat einem anderen Mädchen zwei Mal ins Gesicht. Das Mädchen kam zum Glück glimpflich davon, so dass die zweite Gewalttat lediglich als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung angeklagt ist.

Die Hauptangeklagte war am 23. Dezember aus der U-Haft entlassen worden. Sechs Tage später wurde sie bei einem Diebstahl in einer Drogerie erwischt. In dem Krisenzentrum, in dem sie betreut wurde, bedrohte sie im Jänner andere jugendliche Mitbewohner wiederholt und mit Nachdruck, so dass sie neuerlich in U-Haft genommen werden musste.

„Erhöhtes Aggressionspotenzial“

Konkret auf das Gewalt-Video angesprochen bemerkte die 16-Jährige: „Sie hat mir im Endeffekt schon leidgetan. Es war ein aggressives Potenzial da, weil so viel passiert ist in meinem Leben.“ Aus „familiären Gründen“ habe sie „von klein auf ein erhöhtes Aggressionspotenzial“.

Die verletzte 15-Jährige hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie will von sämtlichen Angeklagten zu ungeteilter Hand eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 7.500 Euro. Auf die Frage der Richterin, weshalb sie nicht weggelaufen sei, bemerkte das Mädchen im Zeugenstand: „Das wäre aussichtslos gewesen. Ich wäre noch stärker verprügelt worden.“ Die Hauptangeklagte habe sie zu Beginn wissen lassen: „Jetzt kriegst du das, was du verdienst, weil du so frech gewesen bist.“

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