Anti COVID19 vaccination rally in Sydney
© EPA / STEVEN SAPHORE

Digital Life

Impfgegner starten Branchenverzeichnis Animap: Rechtlich auf dünnem Eis

Die Website Animap.at bezeichnet sich als Branchenverzeichnis für alle, womit eigentlich Unternehmen gemeint sind, die Kund*innen nicht danach fragen wollen, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind. Die Absicht dahinter sei, niemanden ausgrenzen zu wollen, heißt es. Zu den über 1.000 österreichischen Unternehmen, die sich ausdrücklich gegen eine angeblich herrschende "Impfapartheid" stellen, zählen Gesundheitsdienstleister*innen, Handwerker*innen, Handelsunternehmen, Kultureinrichtungen, Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen und mehr.

Ausgangspunkt Schweiz

Seinen Ursprung hat das Branchenverzeichnis in der Schweiz, wo es unter Animap.ch bereits eine sehr ähnliche Webseite gibt. Betreiberin ist Reaktion.org, eine Bewegung, die sich für die Wiedererlangung verfassungsmäßiger Grundrechte einsetzt, die durch die Corona-Krise verloren gingen. Der Regierung wirft man vor, unter dem Vorwand der Pandemie einen zentralisierten und autoritären Superstaat errichten zu wollen.

Polizei weiß, wo sie kontrollieren soll

Wer als Unternehmen jedoch ankündigt, sich künftig nicht an geltende Covid-Verordnungen halten zu wollen, begibt sich auf gefährliches Terrain. Alleine die Ankündigung, sich in Zukunft nicht an eine Verordnung halten zu wollen, sei noch nicht strafbar, erklärt Strafrechtsexperte Farsam Salimi von der Universität Wien: "Besonders klug ist das aber nicht. Es ist eher positiv für die Polizei, wenn sie weiß, wen sie kontrollieren muss."

Die Wirtschaftskammer Österreich bestätigt diese Auffassung: "Grundsätzlich sehen die Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes Verwaltungsstrafen bei Verstößen vor. Das Ankündigen, sich nicht an das Gesetz und die darauf basierende Verordnung halten zu wollen, kann nicht geahndet werden. Inhaber von Betriebsstätten können sich jedoch strafbar machen, wenn sie z.B. nicht dafür Sorge tragen, dass die Voraussetzungen eingehalten werden", heißt es auf Anfrage der futurezone.

Auf einer Karte kann man bei Animap Impfgegner-Unternehmen in der Nähe suchen

Verwaltungsübertretung oder irreführende Werbung

Sollte ein Unternehmen dabei ertappt werden, sich tatsächlich nicht an die Covid-Verordnungen zu halten, drohe eine empfindliche Geldstrafe für eine Verwaltungsübertretung. Unternehmen, die sich bei Animap.at eintragen lassen, drohe aber auch in anderer Hinsicht Ungemach, meint Unternehmensrechtsexperte Christian Zib von der Universität Wien: "Entweder das Unternehmen hält sich tatsächlich nicht an die rechtlichen Vorgaben oder es macht irreführende Werbung."

Schadenersatzklage möglich

Wenn nämlich jemand den Weg zu einem Unternehmen auf sich nehme, in der Erwartung, dort keinen Impfnachweis oder ähnliches vorlegen zu müssen, und dann doch einer verlangt wird, dann könnte sie das Unternehmen klagen. Einerseits könnten betroffene Personen Schadenersatz für die Fahrtkosten zum Unternehmen verlangen, andererseits könnte man eine Klage wegen irreführender Werbung einreichen.

Unlauterer Wettbewerb

Die Betreiber*innen der Webseite Animap.at dagegen haben vorerst keine rechtlichen Probleme. "Früher hat es einmal den Tatbestand 'Aufforderung zum Ungehorsam' gegeben, aber der wurde vor einigen Jahren abgeschafft", meint Salimi. Theoretisch möglich wäre es laut Zib aber, dass die Betreiber*innen anderer Branchenverzeichnisse Animap wegen unlauteren Wettbewerbs klagen. Unternehmen aufzulisten, die keine Impfnachweise, Corona-Testergebnisse etc. verlangen, könnte demzufolge als Wettbewerbsvorteil ausgelegt werden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

David Kotrba

Ich beschäftige mich großteils mit den Themen Energie, Mobilität und Klimaschutz. Hie und da geht es aber auch in eine ganz andere Richtung.

mehr lesen
David Kotrba

Kommentare