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Netzpolitik

Den „Grünen Pass“ wird es zuerst auf Papier geben

Wenn am 19. Mai in Österreich voraussichtlich alles geöffnet wird, können Geimpfte, Genesene oder Getestete mit einem sogenannten „Grünen Pass“ Restaurants besuchen, oder das Kino. Der Grüne Pass gilt in Österreich national als Eintrittsticket und soll Veranstaltungen möglich machen.

Der rechtliche Rahmen dafür wurde am Montag im Nationalrat gelegt: Geimpfte, Genesene und Getestete wurden offiziell gleichgestellt. Das Gesetz dazu wurde beschlossen und das Gesundheitsministerium kann nun in einer Verordnung die exakten Rahmenbedingungen hierfür festlegen.

Phase 1: Vorwiegend analoge Nachweise

Doch wie sieht es mit der technischen Umsetzung aus? Hier gibt es 2 geplante Stufen: Bei den ersten Öffnungsschritten ab dem 19. Mai können Geimpfte ihren analogen, gelben Impfpass herzeigen, oder einen Ausdruck aus den im E-Impfpass gespeicherten Daten ihrer Impfung.

Genesene können ihren Absonderungsbescheid herzeigen, oder einen anderen Nachweis über ihre erfolgte Erkrankung. Für Getestete gelten die bisherigen Zetteln und QR-Codes am Smartphone als Nachweis, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums auf futurezone-Anfrage. „In Österreich können damit die Nachweise, die wir bereits haben, verwendet werden“, heißt es.

Tests mit Dummy-Daten

Parallel dazu werde mit „Dummy-Daten“, also nicht mit echten Daten von Bürger*innen, an der technischen Umsetzung der geplanten EU-Lösung zum digitalen Zertifikat gearbeitet, heißt es. Österreich nimmt nämlich an der ersten Testphase für den „Grünen Pass“ teil, der dann auch das Reisen in ganz Europa ermöglichen soll. Die Länder, die an dieser Testphase teilnehmen, können dann mit der EU-Lösung auch früher starten als der Rest von Europa.

Österreich rechnet damit, dass das Anfang Juni soweit sein wird. Es wird dann laut Gesundheitsministerium keine technische Zwischenlösung mehr geben, sondern gleich mit den technischen Vorgaben der EU gestartet. Eine „nationale Lösung“ gebe es nicht, heißt es.

Phase 2: Digitales EU-Zertifikat

„Beim digitalen, grünen Pass kommt ab Juni gleich die EU-Lösung“, so das Gesundheitsministerium. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die sich mit dem „Grünen Pass“ im Bereich Datenschutz beschäftigt, fordert hier, dass es eine ähnliche Transparenz geben sollte wie beim EU-Projekt. „Die Entwicklung des EU-Systems ist Open Source und kann von jeder Person eingesehen werden. Diese transparente Vorgehensweise begrüßen wir sehr. Österreich sollte sich davon eine Scheibe abschneiden“, heißt es.

Um ab Juni beim digitalen, grünen Pass den Zugang so niederschwellig wie nur möglich zu machen, wird es zusätzlich möglich sein, analog an seinen digitalen Nachweis zu kommen. So können analoge Testzertifikate direkt bei den Teststellen ausgedruckt werden, Genesenennachweise können per Post angefordert werden und Impfnachweise können aus dem e-Impfpass exportiert und ausgedruckt werden. Man kann sie aber auch bei Ärzten ausstellen lassen, oder bei Gemeinde- und Magistratsämtern ausdrucken lassen.

Fleckerlteppich Europa

Europaweit wird es jedoch dennoch - gerade am Anfang - zu unterschiedlichen Bestimmungen kommen. EU-Länder sollen die jeweiligen Zertifikate aus den einzelnen Ländern zwar gegenseitig anerkennen, aber dennoch wird es Unterschiede geben. Laut Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, werden die EU-Länder selbst entscheiden können, ob sie „Akzente setzen“.

Er rechne damit mit einem "Fleckerteppich". So könnten manche EU-Länder etwa nur die von der EMA zugelassenen Impfstoffe akzeptieren, andere alle Impfstoffe, die als „Notfall-Impfstoff“ zugelassen worden seien, so Selmayr.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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