Silhouettes of mobile users are seen next to a screen projection of Youtube logo in this picture illustration
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Digital Life

Mehrere YouTube-Musik-Ripper sind offline

Gleich mehrere YouTube-Ripping-Dienste werfen das Handtuch, berichtet Torrentfreak. Als Gründe geben sie den zunehmenden Druck der Musikindustrie an. Pickvideo.net hat eine Unterlassungsklage erhalten. Video-download.co und EasyLoad.co geben an, dass sie aufgrund der Klage gegen YouTube-MP3 den Betrieb einstellen.

Bei Ripping-Diensten handelt es sich um Websites, mit denen YouTube-Videos heruntergeladen werden können. Viele bieten auch an, nur die Tonspur herunterzuladen und als MP3 abzuspeichern. Dies haben User genutzt, um Online-Musikvideos in MP3s umzuwandeln und so gratis zu Songs zu kommen. Die Musikindustrie bezeichnete die Ripper deshalb als eine der größten Piraterie-Bedrohungen, die noch schlimmer als Torrent oder Direct-Download-Websites seien.

Kampfansage

Mit der Klage gegen YouTube-MP3, der damals größten Ripping-Website, haben die Verbände der Musikindustrie den Rippern damals offiziell den Kampf angesagt. Der Fall endete mit einem Vergleich, bei dem YouTube-MP3 Schadenersatz zahlen und den Betrieb einstellten musste.

Pickvideo.net verzeichnete mehrere Millionen Visits pro Monat. Auf der Website informieren sie die User, dass aufgrund einer Unterlassungsklage der Betrieb eingestellt wird. Video-download.co schreibt, dass sie den Betrieb einstellen, weil YouTube-MP3 offline gegangen ist, das ebenfalls eine deutsche Website war. Ob sie das vorsorglich machen, weil ihnen eine Klage angedroht wurde, ist nicht bekannt. Auch Easyload.co beruft sich auf den Takedown von YouTube-MP3.

Rechtslage unklar

Die Musikverbände freuen sich zwar über die Erfolge, sind sich laut Torrentfreak aber im Klaren, dass der Kampf noch nicht vorbei ist. Schließlich gibt es noch genügend andere Websites, die das Rippen von YouTube-Videos erlauben. Die genaue Rechtslage ist dabei unklar. So ist die Electronic Frontier Foundation der Meinung, dass die Anbieter dieser Dienste nicht für Copyright-Verstöße haftbar sind.

Die Musikverbände argumentieren unter anderem, dass die Künstler dadurch Geld verlieren. Wird das Musikvideo auf YouTube aufgerufen, bekommen die User Werbung zu sehen. Die Künstler seien an den Werbeeinnahmen beteiligt. Die Ripping-Websites würden nicht nur den Künstlern schaden, sondern auch Geld damit verdienen, weil sie selbst Werbung auf ihren Websites eingebunden haben.

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