Wikileaks-Gründer Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange
© APA KERIM OKTEN

Wikileaks

Schweden stellt Ermittlungen gegen Assange ein

Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange ein. Das teilte Anklägerin Marianne Ny am Freitag in Stockholm mit. Nach langem Tauziehen um eine Befragung des Australiers zu den Vorwürfen aus dem Jahr 2010 war er im November in der Botschaft Ecuadors verhört worden. „Diese Befragungen haben zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen geführt“, hieß es in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Es ist jetzt nicht möglich, weitere Schritte zu unternehmen, um die Ermittlungen voranzubringen.“

Britischer Haftbefehl bleibt aufrecht

Assange würde verhaftet, sollte er die Botschaft von Ecuador in London verlassen. Das geht aus einer Mitteilung der Londoner Polizei vom Freitag hervor. Assange werde zwar nun nicht mehr im Zusammenhang mit den Vorwürfen aus Schweden gesucht, er sei aber im Jahr 2012 in Großbritannien einer Gerichtsvorladung nicht gefolgt und werde deshalb weiterhin gesucht, heißt es in der Mitteilung.

Assange hält sich seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um dem schwedischen Haftbefehl zu entgehen. Der Australier fürchtete, von Schweden aus in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm eine Verurteilung für die Wikileaks-Enthüllungen droht. Die USA machen ihn dafür verantwortlich, dass über seine Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht wurden.

Das Ende der schwedischen Ermittlungen gegen Julian Assange hänge nicht mit einer möglichen Strafverfolgung des Wikileaks-Gründers durch die US-Behörden zusammen. „Die Entscheidung, die heute getroffen wurde, hat nichts mit möglichen Aktionen der US-Regierung zu tun“, sagte Anklägerin Marianne Ny.

Schuldfrage "nicht geklärt"

„Der Verdächtige hat das Land verlassen, und angesichts der Fakten und der Umstände in diesem Fall wird nicht erwartet, dass es in absehbarer Zukunft möglich ist, die Entscheidung auszuführen, ihn nach Schweden auszuliefern“, erklärte die schwedische Anklage. Weitere Ermittlungen würden erfordern, dass Assange in Schweden vor Gericht auftrete. Man sehe die Schuldfrage als nicht geklärt an. „Wir haben die Entscheidung, die Ermittlungen nicht weiterzuführen, nicht getroffen, weil wir alle Beweise in diesem Fall ausgewertet haben, sondern weil wir keine Möglichkeiten sehen, die Ermittlungen weiter voranbringen", sagte Ny. „Wir treffen keine Aussagen zur Schuld.“

Die Anwälte des Australiers hatten immer wieder eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Assange hatte die Vergewaltigung stets bestritten. Weitere Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen ihn waren im Sommer 2015 verjährt.

Wann und ob Assange sein Exil nach der Nachricht vom Freitag verlassen würde, war zunächst unklar. Assange hatte angekündigt, im Falle der Freilassung von Whistleblowerin Chelsea Manning freiwillig in die USA zu gehen, hatte das später aber wieder relativiert. Manning war am Mittwoch auf freien Fuß gekommen.

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