
Selbst der Weihnachtsmann ist nicht vor WhatsApp-Kettenbriefen gefeit
Weihnachtsmann als WhatsApp-Userbild könnte Abzock-Falle sein
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Aktuell macht wieder einmal ein Kettenbrief auf WhatsApp die Runde. Dabei werden die Empfänger dazu aufgefordert, einen Weihnachtsmann als Profilbild festzulegen, wenn sie ein mitgeschicktes Rätsel nicht lösen können. Nun warnt die deutsche Verbraucherzentrale davor, dieser Aufforderung unbedacht nachzukommen und dabei unter Umständen das Urheberrecht zu verletzen.
Konkret sollte man davon absehen, einfach in eine Bilder-Suchmaschine einen Weihnachtsmann zu suchen und dann eines der gefundenen Bilder abzuspeichern und zu verwenden.
Panikmache
Passend dazu werden parallel zu dem genannten Kettenbrief auch „Panik-Botschaften“ verbreitet, in denen es heißt, dass Abmahn-Anwälte das Rätsel in Umlauf gebracht hätten und nun alle abmahnen würden, die einen Weihnachtsmann als Profilbild haben.
Laut der Verbraucherzentrale ist das zwar denkbar, allerdings sei bislang noch kein Fall bekannt. Trotzdem besteht grundsätzlich die Gefahr, abgemahnt zu werden, "vor allem, wenn Sie Ihr Profilbild bei WhatsApp öffentlich zeigen oder so ein Spielchen in einem anderen Netzwerk wie z. B. Facebook mitspielen“, so die Verbraucherzentrale.
CC-Lizenz
Die Verbraucherzentrale rät dazu, nach Dateien mit CC-Lizenz zu suchen und sich vor der Verwendung des Bildes die Bedingungen genau anzusehen, unter der man es weiterverwenden darf.
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