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Welche Regeln gelten für E-Roller: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sie werden vor Geschäften abgestellt, liegen an Kreuzungen herum und manche beschwören sogar, fast (aber nur fast!) von einem ihrer Fahrer niedergemäht worden zu sein.

Nach den Leihrädern überrollen nun die elektrisch betriebenen Leihscooter die Stadt. Was hat es mit dem Phänomen E-Tretroller, das sich seit Anfang September vor allem in Wien ausbreitet, auf sich? Welche Regeln gelten für die neuen Verkehrsteilnehmer und wie viele solcher und ähnlicher Leih-Gefährte verträgt der öffentliche Raum (siehe Zusatzbericht)? Der KURIER hat die Antworten.

In der Innenstadt sind die Gehsteige voller E-Roller. Ist das überhaupt erlaubt?

Ja, die Gefährte dürfen – wie Fahrräder – auf dem Gehsteig zurückgelassen werden, sofern sie Fußgänger nicht behindern. Nicht geparkt werden dürfen die Scooter auf historischen Plätzen oder in Grünanlagen.

Manche E-Roller-Nutzer sind ganz schön schnell unterwegs – auch am Gehsteig. Ist das okay?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Roller – wie auch beispielsweise Hoverboards – als Kleinfahrzeuge und sind somit für das Fahren auf dem Gehsteig vorgesehen. An diese Rechtsansicht des Verkehrsministeriums halten sich bis dato alle Bundesländer – außer Wien (das ist legitim, weil die Vollziehung der StVO den Ländern obliegt, Anm.). Die Bundeshauptstadt erkennt die E-Tretroller nicht als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrräder an, weshalb sie in Wien auf Radwegen zugelassen sind, aber nicht auf Gehsteigen. Überall außer in Wien dürfen die E-Roller auf Gehsteigen verkehren. Aber nur, solange keine Fußgänger gefährdet werden. Im Jänner soll allerdings eine Novelle der StVO im Parlament beschlossen werden, die das Fahren mit E-Tretrollern auf Gehsteigen nur noch im Schritttempo erlaubt.

Tun sich andere Länder auch so schwer mit der Einstufung?

Ja, zum Beispiel Deutschland. E-Scooter benötigten bisher eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung für öffentliche Straßen. Derzeit bereitet das Verkehrsministerium eine neue Verordnung vor: Sie soll spätestens Anfang 2019 E-Roller, die nicht schneller als 20 km/h fahren, auf dem Radweg erlauben. Ist ein solcher nicht vorhanden, müssen sie auf die Straße ausweichen – Gehwege sind tabu.

Gibt es in Wien schon viele Beschwerden?

Der Bezirksvorsteher der City, Markus Figl (ÖVP), behauptete zuletzt, dass „zahlreiche“ Beschwerden über Leihscooter eingelangt seien. Das Stadtservice (siehe Kasten ) verzeichnete bisher 19 Beschwerden. „Sie alle betreffen ungünstig abgestellte Roller“, sagt ein Sprecher. Die MA 48 musste noch nicht ausrücken, um falsch geparkte Exemplare abzuschleppen. Die Anbieter beteuern, kaum bzw. keine Meldungen zu erhalten.

Anbieter Lime hat ja einen Testbetrieb angekündigt. Ist schon klar, ob der Verleiher dauerhaft bleibt?

„Wir sind mit der bisherigen Entwicklung der Fahrten sehr zufrieden und bleiben Wien treu“, teilt Lime-Geschäftsführer Alexander Götz mit. Tier und Bird wollen sich ebenfalls dauerhaft niederlassen.

Kommen die Anbieter auch in andere österreichische Städte? „Wir beobachten mehrere Standorte“, sagt Yenia Zaba, Sprecherin von Bird. Konkrete Expansionspläne hat das Unternehmern aber noch nicht – genauso wenig wie seine beiden Konkurrenten.

Bald ist Winter. Werden die E-Scooter dann eingezogen oder die Flotten reduziert?

Nein. „Wir behalten uns jedoch vor, unseren Service aus Sicherheitsgründen an Tagen mit Glatteis oder Schnee abzustellen“, erklärt der Manager des Anbieters Tier, Max Nageler. Bird und Lime wollen das auch so handhaben.

Trends und Regeln

E-Scooter: Elektrisch betriebene Roller  sind nach Ansicht des Verkehrsministeriums Kleinfahrzeuge und gehören daher auf den Gehsteig. Weil Wien  die Roller als  Fahrräder einstuft, müssen sie dort auf dem Radweg  (oder auf der Straße) bleiben.   

E-Bikes, Segways: Gefährte mit einer Leistung von maximal 600 Watt bzw. 25 km/h sind rechtlich als Fahrräder definiert. Erlaubt sind sie daher nur auf Radwegen (sofern vorhanden)  oder auf der Straße.

Monorovers... sind skateboardartige, elektrisch angetriebene, Zweiräder – sie werden auch Oxboards oder Hoverboards genannt. Sie gelten – wie muskeltraftbetriebene Roller oder Skateboards – als vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge. Benutzt werden dürfen sie daher nur auf dem Gehsteig  –  Fahrbahn und Radweg sind tabu. Dasselbe gilt für elektrische Einräder (Airwheels).

Meldestelle: Widerrechtlich abgestellte Leih-Scooter können beim Stadtservice unter  01/50255 oder stadtinformation@post.wien.gv.at gemeldet werden.

Regeln: Pro Anbieter von Leih-Scootern oder -Rädern sind in Wien maxi-mal 1500 Stück erlaubt. Beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte Exemplare müssen die Vermieter wochentags binnen vier Stunden abholen. Falls nicht, entfernt sie die MA 48 kostenpflichtig. Verwaltungsstrafen bis 700 Euro sind möglich.  

Mobilitätsagentur zu e-Scootern 1

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