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Urheberrecht

YouTube beugt falschen Beanstandungen vor

Mit einem verbesserten Content ID Dienst will YouTube falschen Urheberrechts-Beanstandungen und vorzeitigen Video-Sperren vorbeugen. Wie Rights Management Product Manager Thabet Alfishawi in einem Blog-Eintrag beschreibt, wurde Content ID in drei Punkten verbessert.

Zunächst wurde der Zurückweisungs-Prozess erneuert. Wenn nun ein vermeintlicher Rechteinhaber Video-Inhalte beanstandet, kann der Video-Uploader einen Einspruch einlegen. Daraufhin bleibt dem Beanstander nur die Wahl, seine Vorwürfe zurückzuziehen oder einen rechtlich formalen Antrag einzureichen. Da dieser mit einer Strafe verbunden ist, wenn  sich der Rechtsanspruch als unwahr herausstellt, soll eine missbräuchliche Verwendung des Systems minimiert werden.

Zweitens wurde der Algorithmus bei Video-Beanstandungen so verbessert, dass ungültige Beanstandungen besser erkannt werden sollen. Besteht der Verdacht einer ungültigen Beanstandung, wird das Video von einem Google-Mitarbeiter persönlich gesichtet. Er danach kann es zu einer Video-Sperre kommen. Damit will YouTube verhindern, dass Videos vorschnell gesperrt werden, obwohl niemand anderes als der Uploader Rechte an Inhalten besitzt.

Drittens wurde die Qualität beim Abgleich der Inhalte von Uploadern und Partner-Unternehmen verbessert. Alle Maßnahmen zusammen sollen den Nutzern mehr Chancen bei Auseinandersetzungen mit großen Konzernen, etwa aus der Film- oder Musikindustrie, verschaffen. Andererseits sollten Nutzer aufpassen, deren Video-Inhalte mehrmals beanstandet werden. Wie Ars Technica berichtet, reichen drei derartige Vorfälle aus, um beim Videoportal gesperrt zu werden.

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