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AK-Kritik an neuen EU-Verbraucherrechten

Nach dreijährigen Verhandlungen in Brüssel stimmte das Europaparlament letzte Woche mit überwältigender Mehrheit für die neuen EU-weiten Rechte. So gibt es in Zukunft überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gleich ob im Internet oder an der Haustür eingekauft wird. Wenn ein Verkäufer den Kunden nicht über dieses Recht informiert, verlängert sich die Rückgabefrist automatisch auf ein Jahr.

Auch den Kostenfallen im Internet wird ein Riegel vorgeschoben: Der Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, über den Preis informiert worden zu sein. Bei telefonisch abgeschlossenen Fernabsatzverträgen können die Mitgliedsstaaten eine nachträgliche schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher vorsehen.

Vollharmonisierung bringt Nachteile
Diese Regeln sind aus der Sicht der Arbeiterkammer zu begrüßen. Die AK-Konsumentenschützerin Jutta Repl kritisiert jedoch die Vollharmonisierung der Konsumentenvertragsrechte. Das heißt: Die Mitgliedsstaaten dürfen künftig kaum mehr strengere nationale Konsumenten-Regeln mehr machen.Die Vollharmonisierung bedingt auch, dass einige bessere nationale Regeln auf der Strecke bleiben werden. So sind etwa beim Haustürgeschäft viele neue Ausnahmen vom Rücktrittsrecht eingeführt worden“, so Repl.

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