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OGH-Urteil

Amazon verliert Rechtsstreit um Festplattenabgabe

Der OGH hat am Mittwoch seine lang erwartete Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der austro mechana und dem Amazon-Konzern getroffen. Amazon wird darin zur Rechnungslegung und Zahlung der Speichermedienvergütung dem Grunde nach verurteilt. Das teilt die austro mechana in einer Presseaussendung mit. Amazon muss die Festplattenabgabe für nach Österreich gelieferte Speichermedien zahlen.

Amazon hatte sich bisher geweigert, den Betrag zu zahlen. Der Konzern sah bei der Regelung zur Festplattenabgabe einen Verstoß gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot vor, da die Verwertungsgesellschaften mit den Einnahmen in Österreich tätige Künstler gefördert haben und nicht alle EU-Künstler. Außerdem ging es um die Frage nach den Privatkopien.

Keine Rückvergütung für Private

Der OGH stellte diesbezüglich fest, dass Verbraucher, die Speichermedien zu privaten Zwecken erworben haben, die Vergütung unabhängig davon zu leisten haben, ob sie eigene oder fremde Inhalte darauf speichern, also unabhängig davon, ob sie Privatkopien angefertigt haben oder nicht. Mit dieser Feststellung entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung. Die austro mechana freut sich, weil sie ihr bisheriges, bewährtes System der Rückvergütung beibehalten kann, wie sie in einer Aussendung mitteilt.

„Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben. Endlich können wir unsere sozialen und kulturellen Leistungen wieder aufnehmen“, sagt dazu der Geschäftsführer der austro mechana, Gernot Graninger. Die austro mechana hatte nämlich sogenannte „SKE-Gelder“ eingefroren, bis eine Entscheidung des Gerichts vorlag.

Konkret ging es um Förder-Calls des Österreichischen Musikfonds. Dieser speist sich aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des ORF, des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer (WKÖ) sowie der Verwertungsgesellschaften. Im Falle des hier ebenfalls enthaltenen SKE-Fonds (Soziale und kulturelle Einrichtungen) wurden die Gelder zurückgehalten.

SKE-Fonds bestätigt

Neben der angeblich fehlenden Rückerstattung an private Endverbraucher stand auch die Verteilung der Speichermedienvergütung über die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen auf dem Prüfstand. Auch dieses steht mit dem Europarecht in Einklang und kann ebenso fortgeführt werden, da die von Amazon behauptete Diskriminierung von EU-Künstlern nicht stattfindet, so die austro mechana.

Erst 2015 hatte der Gesetzgeber mit der „Festplattenabgabe“ das System der Privatkopiervergütung erweitert. Seit 1. Oktober 2015 muss auch für privat erworbene Computerfestplatten und Smartphones eine Vergütung geleistet werden. Das OGH-Urteil liegt der futurezone nicht vor.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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