Auskünfte über deutsche Online-Rüpel nicht erzwingbar
Bei abträglichen Behauptungen in Online-Foren können die Betreiber in Deutschland nicht dazu gezwungen werden, die Verfasser namhaft zu machen.
Bei abträglichen Behauptungen in Online-Foren können die Betreiber in Deutschland nicht dazu gezwungen werden, die Verfasser namhaft zu machen.