Pilz will erst in Gespräch mit Innenminister Folgen abklären.
Pilz will erst in Gespräch mit Innenminister Folgen abklären.
© KURIER/Jeff Mangione

Datenschutz

"Beamte haben keine Ahnung, was sie dürfen"

Als ein Kärntner Verfassungsschutzbeamter Ende 2014 auf einen Versicherungsdatensatz des Ex-Freundes seiner Lebensgefährtin zugegriffen hatte, entbrannte ein großer Wirbel um die Rechtmäßigkeit des Zugriffs (die futurezone hatte berichtet). Der Vorwurf: Der Beamte habe die Daten abgefragt, weil er damit feststellen wollte, ob die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes richtig berechnet worden sei. Im Zuge einer Beschuldigtenvernehmung im Februar 2016 wurde das Verfahren gegen den verdächtigen Beamten von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz vor, die der futurezone vorliegt.

Wissenslücken

Der betroffene Beamte hatte bei seiner Einvernahme zugegeben, dass er für seine Datenabfrage das Kürzel „B2“ als Begründung verwendet hatte, ohne zu wissen, was das Kürzel eigentlich bedeutet. Er habe es bei seinen Abfragen „standardmäßig“ eingegeben, so der Beamte. Das Kürzel „B2“ wird normalerweise dafür herangezogen, Abfragen zu kriminellen Verbindungen oder zur Abwehr gefährlicher Angriffe nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchzuführen. In diesem speziellen Fall lag aber keine dieser Bedrohungen vor und die Abfrage hätte korrekterweise auf der Grundlage der Strafprozessordnung mit dem Kürzel „A6“ erfolgen müssen. Aus der Rechtfertigung des Beamten für sein Handeln ging hervor, dass er seinen Kollegen hinsichtlich einer Ermittlung wegen Computerdelikten gegen unbekannte Täter unterstützt habe. Der Beamte hatte also die falsche Rechtsgrundlage für seine Abfrage verwendet.

„Es ist mehr als bedenklich, wenn ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz den fundamentalen Unterschied von Ermittlungen nach der Strafprozessordnung und dem Sicherheitspolizeigesetz nicht kennt und sich stattdessen einfach auf sein Gefühl verlässt“, sagt Pilz dazu. In dem Fall werde eine Bedenkenlosigkeit im Umgang mit polizeilichen Datenabfragen sichtbar, die aus Unwissen passiere, so der Nationalratsabgeordnete.

Nachvollziehbare Kontrolle

Pilz sieht zudem einen „dringenden Handlungsbedarf für die Ressortleitung, damit die Prüfung der einzelnen rechtlichen Voraussetzungen im Zuge einer Abfrage zwingend und nachvollziehbar bestätigt werden muss“. Derzeit wird nämlich nur stichprobenartig kontrolliert.

Werden etwa beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger Daten abgefragt, läuft die Kontrolle folgendermaßen ab: „Alle Anfragen werden entsprechend dem Datenschutzgesetz protokolliert: Aus den Abfrageprotokollen werden für jede anfragende Stelle einmal monatlich Stichproben erstellt und den abfragenden Behörden zur Verfügung gestellt." Kontrollieren tut das Ganze also die Behörde, nicht die Sozialversicherung.

Gefahren für Staatsschutz

Pilz fürchtet zudem, dass die Verfassungsschutzbeamten bei den neuen, zusätzlichen Abfragen, die durch das Staatsschutzgesetz im Sommer 2016 dazu gekommen sind, überfordert sein könnten. Dort finden sich Anwendungsfälle beim Punkt der „verfassungsgefährdeten Angriffe“, die selbst für erfahrene Verwaltungsjuristen schwer zu erfassen seien, so Pilz. Der Deliktkatalog geht weit über den Bereich der Terrorismusbekämpfung hinaus. Es könne etwa jeder überwacht werden, der möglicherweise in Zukunft plant, ein Hassposting zu tätigen. „Hier wird es das totale Chaos geben“, befürchtet Pilz.

Derzeit gibt es für Beamte, die sich auf Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung konzentrieren, zwar eine spezielle Ausbildung, das Kapitel „Datenschutz“ umfasst aber lediglich vier Übungseinheiten (aka drei Stunden). Dazu kommen für „Aufgaben und Befugnisse der Organisationseinheiten im Rahmen des Polizeilichen Staatsschutzes, Rechtsschutz“ noch einmal acht Einheiten (aka sechs Stunden) dazu. Trotz der sensiblen Materie sind für das Thema Grund- und Menschenrechte überhaupt keine eigenen Unterrichtseinheiten vorgesehen.

In der parlamentarischen Anfrage von Pilz stellt dieser die Frage, wie Beamte mit einer derartigen Ausbildung die komplexen Rechtsgrundlagen für Datenabfragen erfolgreich vermittelt werden können. Für den Abgeordneten scheint dies ausgeschlossen zu sein. „Beamte haben hier keine Ahnung, was sie tun dürfen und was nicht“, so Pilz.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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