© Photo by Xingye Jiang on Unsplash

Netzpolitik

Darf ich in Österreich eine Dashcam verwenden?

Eine Dashcam im Auto kann verschiedene Vorteile haben. So kann man die Aufzeichnungen im Falle eines unverschuldeten Unfalls etwa als Beweismittel einsetzen. Bei Fahrten durch besondere Strecken mit ansehnlicher Landschaft können sie außerdem eine schöne Erinnerung sein.

Doch wie ist die rechtliche Lage, darf man sich in Österreich eine Dashcam montieren und damit filmen?

Nino Tlapak, Partner und Co-Head des Datenschutzteams bei Dorda Rechtsanwälte GmbH, erklärt auf Nachfrage der futurezone, dass sich die Judikatur der Datenschutzbehörde hier vor kurzem geändert hat.

Interessenabwägung

Bis vor etwa zwei Jahren hieß es von der Datenschutzbehörde, dass die damit regelmäßig einhergehende invasive Überwachung des öffentlichen Raums nicht zulässig sei. “Jetzt kommt es auf eine detaillierte Interessenabwägung im Einzelfall an”, erklärt Tlapak. “Es ist daher zu prüfen, ob der Nutzer einer Dashcam ein berechtigtes Interesse hat, die Aufnahmen anzufertigen”, so Tlapak. Dazu kann auch ein Interesse an einer potenziellen Beweissicherung bei möglichen Unfällen zählen.

Das Augenmerk sollte dabei auf dem Prinzip der Datensparsamkeit liegen. Man sollte also nicht mehr aufzeichnen als unbedingt notwendig. Das permanente Aufzeichnen und Archivieren sämtlicher Fahrten zur Beweissicherung bei einem möglichen Unfall dürfte also schwer zu argumentieren sein. Wenn man hingegen nur einen kurzen Zeitraum filmt, die Aufnahmen dabei immer wieder überschreibt und nur im Anlassfall speichert - etwa per Unfallerkennung - ist das durchaus argumentierbar. Das Filmen aller Fahrten ohne spezifischen Grund ist jedoch nicht zulässig.

Landschaft Filmen

Auch das Filmen zu rein privaten oder familiären Zwecken, etwa um die Landschaft festzuhalten, sei nicht grundsätzlich untersagt. Im Gegenteil kann dort die sogenannte “Haushaltsausnahme” greifen, wie Tlapak erklärt. Auf derselben Basis sind auch regelmäßig Aufnahmen von Actioncams – etwa beim Snowboarden – oder das Drehen von Urlaubsvideos im öffentlichen Raum zulässig. Das gilt auch, wenn auf den Bildern andere Fahrzeuge oder Menschen identifizierbar sind.

tl;dr

Darf ich in Österreich eine Dashcam verwenden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Filmen erlaubt, wenn man ein berechtigtes Interesse argumentieren kann. Auch das Filmen zu rein privaten Zwecken – etwa, um die Landschaft einzufangen – ist aufgrund der Haushaltsausnahme zulässig.

 

Veröffentlichung von Aufnahmen

Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen ist nicht grundsätzlich untersagt, wie Tlapak erklärt. Dabei verlässt man aber regelmäßig den von der Haushaltsausnahme umfassten, rein privaten bzw familiären Bereich. Die Frage, ob eine Veröffentlichung zulässig ist, ist daher immer vom konkreten Zweck und den erfassten Daten abhängig, wobei es auch auf den Subtext ankommt. “Wenn ich die Aufnahmen veröffentliche, um andere Autofahrer*innen bloßzustellen, wird weder die Aufnahme noch die Veröffentlichung rechtmäßig sein ”, sagt der Anwalt.

Wenn man hingegen seine Urlaubsausflüge auf einer privaten Webseite, auf Facebook, YouTube oder Instagram teilt, kann das durchaus zulässig sein. Aber auch hier kommt es im Einzelfall auf die Details an. Wenn die Aufnahmen etwa einen Blick in private Wohnbereiche oder dem höchstpersönlichen Lebensbereich von anderen Menschen erlauben, wird die Interessensabwägung zu Gunsten der aufgenommenen Personen ausschlagen und die Aufnahme unzulässig sein, sagt Tlapak.

Probleme in der Praxis

Datenschutzrechtliche Probleme durch Dashcams wird man wohl in erster Linie dann bekommen, wenn man sie als Beweismittel in einem Zivilverfahren einsetzt oder Anzeige bei der Polizei erstattet, erklärt Tlapak. “Letzteres bringt regelmäßig eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde ein”, so der Anwalt. Dann prüft die Datenschutzbehörde das Vorliegen des berechtigten Interesses im konkreten Einzelfall.

Sowohl beim Anfertigen der Aufnahmen als auch bei der Veröffentlichung gibt Tlapak den Praxistipp mit, “mit einer gesunden Portion Hausverstand und Fingerspitzengefühl vorzugehen”.

Frag die futurezone

In der Rubrik "Frag die futurezone" recherchieren und beantworten wir ausgewählte Fragen zu Tech-Themen für euch.

Stellen könnt ihr sie mit einer E-Mail an die Adresse redaktion@futurezone.at - Betreff: "Frag die futurezone", ihr könnt uns aber auch gern via Social Media (Facebook, Instagram, Twitter) kontaktieren.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

mehr lesen
Thomas Prenner

Kommentare