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Netzpolitik

Datenschutzbeauftragte spricht nach Greta-Tweet mit der Deutschen Bahn

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk will den Sachverhalt zum Anlass nehmen, um mit der Deutschen Bahn über den Umgang mit „personenbezogenen Reisedaten“ zu sprechen. Das Thema solle unabhängig vom Einzelfall besprochen werden, sagte ein Sprecher Smoltczyks am Mittwoch, nachdem der „Tagesspiegel“ berichtet hatte. Weder lägen Beschwerden vor, noch sei ein Verfahren gegen das Unternehmen geplant. „Wir sehen es aber generell kritisch, wenn die Bahn Daten von Reisenden veröffentlicht.“

Was wer getwittert hat

Eine Zugfahrt Thunbergs hatte am Wochenende für Aufsehen gesorgt. Die 16-Jährige hatte am Samstag bei Twitter ein Foto gepostet, das sie auf dem Boden sitzend zwischen Koffern in einem ICE zeigt. Dazu hatte sie geschrieben: „In überfüllten Zügen durch Deutschland. Und ich bin endlich auf dem Heimweg!“. Sie war nach monatelanger Reise auf dem Rückweg nach Schweden.

Die Bahn twitterte, Greta sei im ICE 74 zwischen Kassel und Hamburg auch in der Ersten Klasse gereist und auf ihrem Sitzplatz vom Zug-Team betreut worden. Thunberg erklärte daraufhin, ihr Zug von Basel aus sei ausgefallen, weshalb sie im Anschluss in zwei Zügen auf dem Boden gesessen habe. Dann habe sie einen Sitzplatz erhalten.

Die Deutsche Bahn erhalte aus den Buchungssystemen keine Fahrgastdaten, erklärte eine Sprecherin zur Ankündigung der Berliner Datenschützerin. „Im vorliegenden Fall hat die DB auf Nachfrage von Journalisten mit dem Bordpersonal des Zuges gesprochen, mit dem Greta Thunberg fuhr.“

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, gilt laut Auskunft der Berliner Datenschutzbeauftragten die öffentliche Mitteilung als Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der DSGVO zufolge ist diese nur zulässig, wenn sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist. Dies aber auch nur, wenn nicht „Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen“, heißt es weiter. „Insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“

Die Bahn wies die Kritik der Datenschützerin zurück. Es habe ein "berechtigtes Unternehmensinteresse" gegeben, die Einzelheiten mitzuteilen, sagte eine Sprecherin.

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