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© APA - Austria Presse Agentur

Netzpolitik

Deutsches Bundeskriminalamt stellt deutlich mehr Anfragen zu Internetnutzern

Allein die Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" (SO) habe 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf eine Stellungnahme der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

In dem Verfahren in Karlsruhe geht es laut "Spiegel" darum, dass Behörden bei den Telekommunikationsbetreibern Bestandsdaten von deren Kunden abfragen. Damit sollen vorrangig mittels sogenannter IP-Adressen, die beim Besuch einer Internetseite meist erfasst werden, Inhaber eines Internetanschlusses gefunden werden; es können aber auch Passwörter oder Personalien früherer Inhaber von Anschlüssen angefordert werden.

Rechnungen der Betreiber

Diese Abfragen würden zwar nicht statistisch erfasst, schreibt die Bundesregierung laut "Spiegel" in ihrer Stellungnahme. Aus den Rechnungen, die die Betreiber für die Abfragen stellen, ließen sich aber Rückschlüsse ziehen. Demnach gab es im Jahr 2013 gut 2000 Anfragen durch die Abteilung SO, 2017 mehr als 17.000, und 2018 allein bis Ende Juli mehr als 9000.

Die tatsächlichen Zahlen seien höher, da Kosten auch über die Staatsanwaltschaften abgerechnet würden, schreibt der "Spiegel" weiter. Dabei würden oft Anfragen ausländischer Dienststellen bearbeitet und die Daten an diese weitergeleitet, selbst wenn kein "Anfangsverdacht im Rahmen der Geltung deutschen Strafrechts vorliegt". Als Grund für den Anstieg gab die Bundesregierung demnach die steigende Nutzung des Internets und von Smartphones an.

Der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, Patrick Breyer, widersprach dem. Die Abfragen seien vielmehr "zu einem Standardverfahren" geworden, sagte er dem "Spiegel". "Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen."

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