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Vorratsdatenspeicherung sei nicht vereinbar mit europäischem Recht

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Netzpolitik

EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben. Die Luxemburger Richter*innen erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Klage aus 2017

Der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG klagte gegen die Regelung und hatte 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die deutsche Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte. Es ist nicht das erste Urteil für den EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Meist hob er die nationalen Regelungen auf oder schränkte sie deutlich ein.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat wiederholt betont, dass sie eine Datenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten wie etwa sexuelles Missbrauchs von Kindern für erforderlich hält. Zuständig für das Dossier ist allerdings das Justizministerium. Ressortchef Marco Buschmann von der FDP vertritt die Position, dass es allenfalls eine anlassbezogene Datenspeicherung mit richterlichem Beschluss geben könne.

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