Experten: "Terroristische Effekte durch Überwachung"
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106.067 Menschen, die die Vorratsdatenspeicherung mittels Bürgerinitiative in Österreich stoppen wollten (und das auch geschafft haben), hatten vor einigen Jahren gefordert, dass die Bundesregierung die aktuellen Überwachungsgesetze evaluieren möge. Die Regierung hat dies allerdings nicht getan und stattdessen Behörden neue Befugnisse eingeräumt. Evaluiert wurden die Anti-Terror-Gesetze nun dennoch – und zwar vom AK Vorrat.
Folgenabschätzung
Die Bürgerrechtsorganisation hat dazu am Donnerstag nun auch ein Handbuch veröffentlicht. Die Erarbeitung wurde mittels Crowdfunding und einer Förderung der netidee finanziert. Der Kriterienkatalog soll Politikern und auch der Zivilgesellschaft Instrumente in die Hand geben, wie Sicherheitsgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten überprüft werden können. Bisher wurden nämlich in der Praxis meist neue Befugnisse eingeführt, ohne eine Folgenabschätzung durchzuführen, kritisieren die Experten.
Beim Gesetz zum Staatstrojaner habe es etwa lediglich eine Folgenabschätzung zu den entstehenden Kosten gegeben, aber keine, die auf die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen Rücksicht nehme, erklärte etwa Alexander Czadilek, Policy Analyst beim AK Vorrat. "Wir wollen mit dem Handbuch dazu beitragen, dass genau dieser Aspekt künftig auch berücksichtigt wird."
Verkehrsdaten für die Finanz
Einige der Gesetze haben sich im Zuge der Evaluierung bereits als „Problemkinder“ herausgestellt. Dazu zählt etwa die Novellierung zum Börsegesetz, die Anfang August in Kraft getreten ist. Diese Novelle besagt nämlich, dass die Ermittlung von Verkehrsdaten erstmals auf Verwaltungsdelikte, konkret bei Verdacht auf Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation, ausgedehnt werden kann. Diese Befugnisse waren zuerst in einem anderen Gesetz versteckt und nach erster Kritik wurden sie schlichtweg verschoben.
Bis August durften die Finanzbehörden lediglich auf Stammdaten - konkret Name, Anschrift und fixe Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses – zugreifen und solche Befugnisse waren nur im gerichtlichen Strafrecht vorgesehen. Eine Verarbeitung von Verkehrsdaten im Zuge einer Beauskunftung an Finanzstrafbehörden ist daher als schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre zu werten. "Das ist ein Dammbruch. Wir sehen uns mit einer Situation konfrontiert, in der die Politik Überwachungsgesetze im Blindflug beschließt", so Christof Tschohl, Obmann des AKVorrat und wissenschaftlicher Leiter des Evaluierungsprojekts.
Das ist auch der Grund, warum auch die ISPA die Forderungen des AK Vorrat unterstützt. "Um den Schutz der Privatsphäre der im Netz agierenden Menschen zu gewährleisten, ist es daher nach Meinung der Provider erforderlich, Auskunftsersuchen von Behörden auch weiterhin auf das Strafrecht zu beschränken und nicht auf Zivilstreitigkeiten wie etwa im Rahmen des Urheber-, Ehe- oder Nachbarschaftsrechts oder auf Verwaltungsdelikte auszudehnen", heißt es vom Providerverband.
"Terroristische Effekte"
Laut der Einschätzung des AK Vorrat muss auch das Telekommunikationsgesetz neu gestaltet werden sowie die „Durchlaufstelle“, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung ins Leben gerufen wurde. Auch die Rasterfahndung und der Schutz der Berufsgeheimnisse müssen genauer evaluiert werden. "Es ist eine Ironie der Geschichte, dass staatliche Überwachung bei einer wachsenden Zahl von Menschen, die mit dieser Politik geschützt werden sollen, selbst terroristische Effekte erzeugt: die Angst immer und überall Opfer von staatlichen Angriffen auf die eigene Privatsphäre zu werden", sagt Co-Autor Reinhard Kreissl, CEO von VICESSE (Vienna Centre for Societal Security).
Wichtige Statistiken fehlen
Das Buch, das seit Donnerstag als Download verfügbar ist, stellt nur die erste Phase des Projekts dar. Hierfür wurden sämtliche Gesetze analysiert, die Überwachungsbefugnisse beinhalten. Die Experten stießen dabei aber auch auf klare Grenzen. "Wir können nur auf die Daten zugreifen, die öffentlich verfügbar sind. Einige weitere Daten konnten wir dank parlamentarischer Anfragen der Neos und der Grünen gewinnen, aber diese waren oft nicht sehr treffsicher. Wir haben aber nur den Blick von außen. Die internen Statistiken der Behörden liegen uns nicht vor", erklärt Tschohl die Problematik bei der derzeitigen Evaluierung. So konnten gewisse Bereiche bisher nicht genauer unter die Lupe genommen werden. Die Frage welche Technologien, wie oft, von wem und wofür eingesetzt würden, können nur mit Hilfe der Regierung beantwortet werden, so Tschohl.
Staat als Bedrohung?
„Sobald der Verdacht entsteht, dass grundlegende Gesetzmäßigkeiten nicht eingehalten werden, bekommen Nutzer das Gefühl, dass der Staat ihre Rechte im Internet nicht respektiert. Dies kann dazu führen, dass einerseits der Staat als Bedrohung wahrgenommen wird, andererseits dass dem wirtschaftlichen Erfolg des österreichischen Informations- und Kommunikationsbereiches im globalen Wettbewerb Schaden zugefügt wird“, fasst Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, die Situation zusammen. Die ISPA fordert daher vom österreichischen Gesetzgeber dem Grundrechtsschutz im Internet weiterhin jenen hohen Stellenwert einzuräumen, den dieser verdient.
Czadilek nennt noch ein Beispiel aus der Praxis: Das Staatsschutzgesetz sei nicht evaluiert worden, bevor es im Jänner 2016 beschlossen wurde. Von Grünen und FPÖ wurde daraufhin eine Drittelbeschwerde eingebracht, bei der der Kritierienkatalog zur Evaluierung nun bereits zum Einsatz gekommen ist. "Wenn man vor dem Beschluss von Gesetzen gewisse Checklisten durchgehen würde, würden solche Beschwerden künftig kaum noch passieren", erklärt der AK-Vorrat-Experte.
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