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Urteil

Google darf keine Sex-Fotos von Max Mosley zeigen

Der Suchmaschinenkonzern müsse es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten den 73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, werde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich.

In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten Link beschränkt.

Anwältin sieht "Meilenstein"

Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden.
Die Pressekammer äußerte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Google wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine“.

Die Anwältin von Ex-Motorsportboss Max Mosley hat erfreut auf die Entscheidung des Hamburger Landgerichts gegen den Suchmaschinenbetreiber Google reagiert. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet“, erklärte Rechtsanwältin Tanja Irion am Freitag. „Es betrifft Aufnahmen, die bereits von diversen europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt wurden.“ Die Gerichtsentscheidung werde nicht - wie von Google behauptet - zu einer Zensur des Internets führen. „Herr Mosley würde sich freuen, wenn dieses Urteil auch anderen dabei hilft, den großen und nachhaltigen Schaden einzuschränken, der dadurch entsteht, dass Suchmaschinen Zugriff auf rechtswidrige Aufnahmen vermitteln“, betonte Irion.

Der Suchmaschinenbetreiber Google sieht in dem Urteil des Hamburger Landgerichts ein „beunruhigendes Signal“ und will dagegen Berufung einlegen. Die Entscheidung beziehe sich zwar nur auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte, erklärte Sprecher Kay Oberbeck am Freitag. Dennoch: „Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden.“ Nach Ansicht des Unternehmens widerspricht dies europäischer Gesetzgebung. Das Gericht hatte Google untersagt, sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley weiter in den Suchergebnissen anzuzeigen.

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