Lichtermeer gegen das Staatsschutzgesetz
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Mit einem Lichtermeer aus Kerzen, LED-Lichtern und (vereinzelt) Smartphone-Taschenlampen sowie mit gigantischen Projektionen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden auf das BVT-Gebäude wurde am Samstagabend in Wien von rund 150 Personen gegen das Staatschutzgesetz trotz heftigen Schneefalls und Kälte protestiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hatte zur Kundgebung vor dem Gebäude aufgerufen.
Am Dienstag wurde das umstrittene polizeiliche Staatsschutzgesetz im Innenausschuss des Nationalrats ohne Verbesserungen mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien abgesegnet. Zwar werde jetzt laut Angaben der einzelnen Parteienvertreter noch „nachverhandelt“, die wesentlichen Kritikpunkte von Juristen, Datenschützern und Journalistenverbänden bleiben jedoch aufrecht. Nächsten Mittwoch, am 27. Jänner, soll das Gesetz im großen Plenum des Nationalrats wieder mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen werden. Grüne, FPÖ und Neos sind dagegen.
"Öffnet Missbrauch Tür und Tor"
Bei der Kundgebung vor dem BVT erklärte Christof Tschohl vom AK Vorrat, dass das Gesetz ein massiver Eingriff in die Grundrechte sei. „Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor und es gibt keine Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Etwa dann, wenn man zufällig in einer Datenbank landet und dann in Urlaub fliegen will, weil man einfach nur den falschen Pizzalieferanten hat.“ Dabei spielt Tschohl auf die Möglichkeit an, die im Gesetz vorgesehen ist, auch die Daten von den Menschen in einer zentralen Datenbank bis zu sechs Jahre zu speichern, die mit einer potentiell verdächtigen Person, die Teil einer sogenannten „Gruppierung“ ist, in Kontakt stehen. „Es gibt keinen Schutzmechanismus mehr, damit wir verstehen, welches Handeln jemand setzen muss, damit er hier unter die Lupe genommen wird“, sagt Tschohl.
Berufsgruppen, die etwa regelmäßig mit sogenannten „Gruppierungen“ z.B. mit islamistischem Hintergrund zu tun haben, sind etwa Journalisten und Rechtsanwälte. Sie werden dann zur „Kontaktperson“ und in der Zentraldatenbank des BVT namentlich erfasst und gespeichert, denn es gibt weder für Journalisten noch für Rechtsanwälte Ausnahmen. Dies kritisierten unter anderem vergangenen Montag auch der Österreichische Journalismusverband (ÖJC) sowie der Österreichischen Rechtsanwaltkammertag (ÖRAK). Doch im Prinzip kann jeder im Visier der Behörden landen, weil er beispielsweise jemanden kennt, der die „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ verletzt hat – und das sind dehnbare Begriffe.
"Für eine möglichst freie Welt"
„Ich möchte nicht erleben, dass wir in einen Zeitgeist kommen, den wir vor 70 bis 80 Jahren schon einmal erlebt haben und dann solche Instrumente zur Verfügung haben. Weil das, was Unrechtsregime in der Vergangenheit getan haben, tun konnten, war nichts im Vergleich zu dem, was die technologischen Möglichkeiten heute bieten und deswegen machen wir das nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kinder und deren Kinder, dass sie eine möglichst freie Welt vorfinden werden“, sagt der Jurist des AK Vorrat.
Verfassungsklage
Der AK Vorrat kündigte daher neben dem ÖRAK, dem ÖJC ebenfalls an, das Gesetz, sollte es am Mittwoch beschlossen werden, mit einer Verfassungsklage zu bekämpfen. Die Grünen und die FPÖ wollen ebenfalls eine Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen.
Laut Lohninger werde es immer häufiger zur Praxis, dass man „Gesetze erst wegklagen kann, wenn sie verfassungswidrig beschlossen werden.“ Diese Methode hatte in jüngster Vergangenheit auch durchaus Erfolg. Zuletzt ist das den Aktivisten des AK Vorrat etwa mit der Vorratsdatenspeicherung geglückt. Die Verfassungsbeschwerde landete vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dieser hob die Richtlinie letztendlich auf, weil sie einen "schwerwiegenden Eingriff" in die Grundrechte dargestellt hatte.
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