Lobbyplag zeigt, welche Länder EU-Datenschutz verhindern
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Die EU-Datenschutzreform steht an der Kippe. Dank zahlreicher Interventionen von Regierungen soll sie mittlerweile wie berichtet so viel Löcher haben, dass sie den Titel gar nicht mehr wert ist. Die Bürgerrechtsorganisation EDRi hatte vergangene Woche Dokumente aus der gerade verhandelnden Dapix-Gruppe veröffentlicht (PDF), aus denen hervorgeht, dass Regierungen, darunter Deutschland, versuchen, zentrale Grundsätze aushöhlen. Die EU-Mitgliedstaaten geben sich nicht nur damit zufrieden, Kernelemente des Entwurfs komplett zu zerstören, sondern sie untergraben systematisch und gründlich die Bedeutung jedes einzelnen Artikels, jedes Paragrafen auf Punkt und Komma“, hieß es dazu seitens EDRi.
Ranking der Datenschutz-Sünder
Nun hat das Projekt Lobbyplag sich durch 11.000 Seiten an EU-Dokumenten gewühlt, um rauszufinden, welche EU-Länder im Ministerrat die meisten Vorschläge zur Abschwächung des EU-Datenschutzes eingebracht haben. Auf Lobbyplag.eu ist das Ranking der Politiker sichtbar. Die Liste wird angeführt von Thomas De Maiziere, dem deutschen Innenminister, der stolze 51 Änderungswünsche eingebracht hat, die den Datenschutz abschwächen. Im Ranking dicht auf den Fersen ist Maiziere Simon Hughes von Großbritannien sowie Frances Fitzgerald aus Irland. Weitere Datenschutz-Abschwächungen stammen aus der Tschechischen Republik, Schweden, Belgien, Niederlande und Frankreich.
Österreich befindet sich im Ranking der EU-Länder, die sich für Datenschutz eingesetzt haben, an zweiter Stelle hinter Ungarn. Dass Österreich sich für einen hohen Datenschutzstandard eingesetzt hat, hat die futurezone bereits vergangene Woche berichtet. Doch wie die Analyse von Lobbyplag zeigt, hat Ungarn noch ein paar weitere Vorschläge eingebracht, die als positiv für einen starken Datenschutz zu bewerten sind. Vera Jourova von der EU-Kommission, die ebenfalls in der DAPIX-Gruppe mitverhandelt un die Kommission vertritt, hat sich im Vergleich zu allen EU-Mitgliedsstaaten übrigens am meisten für eine starke EU-Datenschutzverordnung eingesetzt. Hinter Österreich sind nur noch Griechenland und die Schweiz auf der Seite derjeniger zu finden, die sich für Datenschutz stark machen.
Reform fällt weit zurück
Lobbyplag hat außerdem die ersten drei entscheidenden Kapitel der von EDRI geleakten EU-Datenschutzreform genauestens unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass 87 Prozent der Änderungen im Vergleich mit dem Papier der EU-Kommission aus dem Jahre 2012 Datenschutz schwächt statt stärkt und 26 Prozent der Änderungen sogar hinter dem jetzigen Standard zurückfallen würden. Nur 13 Prozent der Änderungen würden den Datenschutz stärken, wie die Initiatoren des Projekts am Dienstag bekannt gaben.
Damit zeigt Lobbyplag einmal mehr auf, dass das, was derzeit von der EU-Datenschutzreform übrig bleibt, sogar hinter die Standards des EU-Gesetzes aus dem Jahr 1995 zurückzufallen droht und von einer „Reform“ nicht mehr viel übrig bleibt, außer zahlreiche Verwässerungen und Schlupflöcher. Auch Big Data-Analysen werden durch die Reform großflächig möglich sein.
Deutschland und Österreich, die beiden Länder in Europa, die auch starke nationale Datenschutzgesetze haben, verhalten sich bei den Verhandlungen im EU-Ministerrat völlig konträr. Deutschland wird seiner Vorreiter-Rolle beim Datenschutz alles andere als gerecht, Österreich erhebt hingegen zahlreiche Einsprüche gegen die Verwässerungsversuche.
Bis zum Sommer sollen die EU-Innen- und Justizminister fertig über die Details zu ihrer Vorstellung von einer EU-Datenschutzreform beraten haben und der Trilog zwischen Rat, Parlament und Minister soll beginnen. Die Analyse von Lobbyplag wurde von Datenjournalisten von Open Data City zusammen mit der Wiener Initiative europe-v-facebook.org rund um Max Schrems durchgeführt. Mit dem Projekt wollen sie die EU-Gesetzgebung transparent machen und zeigen bereits zum zweiten Mal auf, wie sehr die Politik in Europa von Interessen bestimmter Länder, Unternehmen und Lobbyisten beeinflusst wird.
Zweckbindungspflicht
Bei der Aufweichungen des Datenschutzes geht es auch um einen der wichtigsten Grundsätze: die Zweckbindungspflicht, die ausgerechnet Deutschland abschaffen will. Wenn Daten für einen bestimmten Zweck erhoben werden, bedeutet das, dass sie nur für diesen einen Zweck genutzt werden dürfen. Etwa, wenn jemand zustimmt, dass seine E-Mail-Adresse für die Reisebuchung verwendet wird. Die E-Mail-Adresse darf dann nicht automatisch an Pharmafirmen oder Datenhändler weitergegeben werden. Diese Zweckbindungspflicht soll laut den vertraulichen EU-Dokumenten aufgeweicht werden. Bürger hätten dann in Folge praktisch keine Chance mehr, dagegen zu klagen, wenn ihre Daten von Unternehmen zu anderen Zwecken als ursprünglich vorgesehen verwendet werden. Apropros Klage: Auch Möglichkeit von Massenklagen soll abgeschafft werden.
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