MENSCHENRECHTSKONFERENZ AUßENMINISTERIUM (BMEIA) "VIENNA+25: BUILDING TRUST - MAKING HUMAN RIGHTS A REALITY FOR ALL": SCHREMS
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Netzpolitik

Nach Beschwerde von Max Schrems muss Google 50 Millionen Euro Strafe zahlen

Der österreichische Verein noyb.eu rund um Max Schrems und die französische NGO „La Quaddrature du Net“ haben am 25. Mai 2018 eine Beschwerde gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eingereicht. Der Grund: Google hat seine Nutzer mit dem Stichtag 25. Mai dazu gezwungen, den neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Die einzig andere Option war das Konto zu löschen. Am Montag wurde bekannt, dass die Behörde nun deswegen eine Strafe von 50 Millionen Euro verhängt hat.

Begründung

In ihrer Erklärung weist die französische Behörde darauf hin, dass die Entscheidung in Anwendung der DSGVO wegen "mangelnder Transparenz, unbefriedigender Informationen und fehlender gültiger Zustimmung für die Personalisierung von Werbung" getroffen worden sei.

Konkret seien die Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum nicht einfach genug zugänglich. Die Nutzer müssten sich dazu durch mehrere Links und Buttons durchklicken. Die Bestimmungen seien zuden unklar formuliert, heißt es.

Höchstes Bußgeld

CNIL ist damit die erste europäische Regulierungsbehörde, die eine große digitale Onlineplattform nach Inkrafttreten der DSGVO bestraft. Und das ordentlich: Die Summe ist das höchste Bußgeld, das eine europäische Behörde wegen Datenschutzverstößen bisher verhängt hat. Damit löst Frankreich Italien ab, die Google bereits sechs Millionen Euro aufgebrummt hatten. Die CNIL rechtfertigt die Höhe der Strafe damit, dass es sich nicht um eine "einmalige, zeitlich begrenzte Verletzung" handle, sondern um "ständige Verletzungen der Verordnung, die bis heute noch zu beobachten sind".

Reaktionen

Max Schrems zeigt sich in seiner ersten Reaktion erfreut über diesen Beschluss: „Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nutzt um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden.“ Große Konzerne würden die neue Verordnung gerne „anders interpretieren“, so Schrems.

Google gab sich nach der Entscheidung äußerst bedeckt. Man überlege derzeit, ob dagegen Berufung eingebracht werden solle, hieß es.

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene von einem gemeinnützigen Verein vertreten werden können. Diese Aufgabe übernimmt der spendenfinanzierte Verein noyb.eu, denn einzelne Nutzer können sich meist nicht mit den komplexen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Schrems: „Der Verein noyb soll Datenschutz sinnvoll durchsetzen, damit die DSGVO auch beim Nutzer entsprechend ankommt.“

"Wir freuen uns, dass unsere Arbeit für Grundrechtsschutz Früchte trägt. Ich möchte auch unseren Unterstützern danken, die unsere Arbeit ermöglichen", so Schrems. Noch ist der Verein, der auf freiwilligen Fördermitgliedschaften basiert, allerdings nicht ausfinanziert. Bisher gibt es rund 3100 Fördermitglieder, die rund 76 Prozent des benötigten Budgets tragen.

Erst vergangene Woche hatte der Verein noyb.eu auch neue Beschwerden gegen Streaming-Anbieter eingebracht, weil sich diese nicht an das Auskunftsrecht gehalten haben.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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