Netzpolitik

noyb: Alle Streaming-Anbieter verstoßen gegen DSGVO

Alle namhaften Streaming-Anbieter verstoßen gegen das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankerte Recht auf Auskunft. Das hat ein Test der Datenschutz-NGO noyb ergeben, die entsprechende Anträge bei allen Anbietern, unter anderem Netflix, Apple und Amazon, eingereicht hat. Kein Anbieter kam dem Antrag vollständig nach, zwei Anbieter, DAZN und Soundcloud, ignorierten den Antrag und ließen alle gesetzten Fristen antwortlos verstreichen.

Die DSGVO räumt EU-Bürgern das Recht ein, eine Kopie aller Rohdaten zu erhalten, die ein Unternehmen über sie speichert, sowie zusätzliche Informationen wie etwa zu den Quellen und Empfängern der Daten, dem Zweck, zu dem die Daten verarbeitet werden, oder Informationen zu den Ländern, in denen die Daten gespeichert sind und wie lange sie gespeichert werden.

Noyb-Geschäftsführer Max Schrems hat bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerden gegen alle acht untersuchten Anbieter – Amazon Prime, Apple Music, DAZN, Flimmit, Netflix, Soundcloud, Spotify und YouTube – eingereicht. Große Anbieter, wie Amazon und Apple, würden auch „strukturell“ gegen die DSGVO verstoßen, da sie den Anträgen mit einer automatisierten Download-Funktion nachkommen und die fehlerhafte Auskunft somit bei allen Nutzern ausgeliefert wird.

Je nach Verstoß droht eine Höchststrafe von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes. Dies könnten im schlimmsten Fall bei Apple bis zu 8,02 Milliarden Euro sein, in Summe belaufen sich alle Höchststrafen der zehn eingereichten Beschwerden auf 18,8 Milliarden Euro.

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