© dpa/Julian Stratenschulte

Statistik

Österreichische Vorratsdaten für Diebstahl und Drogen

In Österreich gibt es aktuelle Zahlen zum Einsatz der Vorratsdatenspeicherung, die seit 1. April 2012 in Kraft ist. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum 2013 und entstammen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (PDF) des Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP). In 113 Fällen wurde auf Vorratsdaten wegen Diebstahlsdelikten zugegriffen, in 59 Fällen wegen Suchtgiftdelikten, in 52 Fällen wegen Raubes, in 43 Fällen wegen des Delikts der beharrlichen Verfolgung und in 38 Fällen wegen Betrugsfällen.

Zweckentfremdet

Die vor kurzem gekippte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sah ursprünglich vor, dass die Vorratsdatenspeicherung vor allem zur Verfolgung schwerer Straftaten und Terrorismus verwendet werden soll. In Österreich ist laut parlamentarischer Anfragebeantwortung aber kein einziger Fall bekannt, in dem die Vorratsdatenspeicherung dafür eingesetzt worden ist. In Österreich können stattdessen alle Straftaten, bei denen ein Strafmaß von mindestens einem Jahr vorgesehen ist, zur Beauskunftung von Vorratsdaten führen.

Im Jahr 2013 gab es in insgesamt 354 Fällen Anordnungen über eine Auskunft über Vorratsdaten. 2012 waren es noch 326 Fälle (Daten ab 1. April, als die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten ist). Der Rechtsschutzbeauftragte hat im Jahr 2013 insgesamt 44 Beschwerden eingebracht. 34 davon wurden im selben Jahr erledigt. 33 davon waren erfolgreich.

Nutzen fragwürdig

Auch die Frage nach dem Nutzen wurde in der Anfrage, die vom grünen Abgeordneten Albert Steinhauser eingebracht wurde, gestellt. Die Auskunft dazu: In 105 Fällen konnte die Beauskunftung zur Aufklärung der Straftat beitragen, in 122 Fällen, also 53,74 Prozent der Fälle, konnte kein Beitrag dazu geleistet werden. Kritiker sind davon überzeugt, dass diese Verbrechen auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden hätten können und diese Verwendung der Vorratsdaten den "schweren Grundrechtseingriff" nicht rechtfertigen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ebenfalls für einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und kippte die EU-Richtlinie. Der EuGH stellte fest, dass die nach der Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Daten nicht geeignet ist, den Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten. Am Donnerstag beschäftigt sich nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich mit der Thematik.

VfGH-Anhörung am Donnerstag

Aus der Stellungnahme der Bundesregierung an den VfGH soll hervorgehen, dass diese höchst umstrittene Regelung in Österreich offenbar unverändert beibehalten werden soll, auch wenn ihre Grundlage auf EU-Ebene durch den EuGH gekippt worden ist und auch wenn die zuständige Ministerin Doris Bures (SPÖ) sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Die Anhörung wird daher mit Sicherheit spannend.

Am Mittwoch gab der VfGH bekannt, dass der Sammelantrag von mehr als 11.000 Bürgern unzulässig sei. Die Beschwerde des Erstklägers, Christoph Tschohl, werde aber zugelassen und das Verfahren bleibt daher aufrecht. „Die Zurückweisung der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, mit Ausnahme des Erstklägers, ändert nichts daran, dass die Klage inhaltlich auf gutem Weg ist“, reagiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Die Entscheidung des VfGH fällt voraussichtlich im Herbst.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

mehr lesen
Barbara Wimmer

Kommentare