ÖVP: Urheberrechtsverstoß auf Facebook
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Der ÖVP Wien-Landesparteiobmann Manfred Juraczka hat am Montag ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Facebook hochgeladen. Juraczka regte die Veranstaltung „Rasen am Ring“, die am Montag in Wien stattgefunden hat, offenbar massiv auf. „Ich will ja wahrlich keine Spaßbremse sein, aber deshalb staut heute halb Wien?“ lautete sein Facebook-Posting unter einem Bild, das Liegestühle am echten Marchfelder-Rasen zeigt, die am Wiener Ring aufgestellt wurden. Das Urheberrecht für das Foto besitzt Standard-Fotograf Matthias Cremer. Unter dem Foto postete der ÖVP-Politiker als Credit: „Matthias Cremer auf Twitter“. Der Fotograf hat das Foto nämlich zuvor selbst auf Twitter hochgeladen und verbreitet.
Als Cremer die ÖVP via Facebook und Twitter kontaktiert hat und darauf hinwies, dass der Politiker das Foto nicht ohne sein Einverständnis verwenden darf, bekam er als flapsige Antwort von der ÖVP zurück: „Nutzungsrechte wurden vom Urheber an Twitter abgetreten. Wir nutzen das Bild von Twitter.“ Und auf Nachfrage gab es noch einmal eine Twitter-Nachricht an den KURIER-Fotografen Jürg Christandl: „Wenn das Bild vom Eigentümer auf Twitter geladen wird, werden Nutzungsrechte an Twitter abgetreten. Wir nutzen das Twitter-Foto.“
Keine Rechte für Dritte
Diese Aussagen der ÖVP zeigen massive Lücken bei den Kenntnissen des Urheberrechts auf. Die ungefragte Übernahme des Fotos der ÖVP von Twitter auf Facebook ist nämlich offensichtlich ein Urheberrechtsverstoß, wie Urheberrechtsexperte Lukas Feiler von der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie gegenüber der futurezone analysiert. „Wenn man als Urheber Fotos auf Social Networking-Plattformen hochlädt räumt man der Plattform laut den AGB gewisse Rechte ein, aber man verliert nicht sämtliche Rechte an seinem Bild“, sagt Feiler.
„Dritte Nutzer erlangen durch dieses Vorgehen außerdem grundsätzlich keine Rechte“, informiert Feiler. Vereinfacht ausgedrückt: Fotos, die man im Internet „findet“, darf man nicht automatisch verwenden, ansonsten begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Man müsse in jedem Fall den Urheber um seine Erlaubnis fragen. Sollte sich der Urheber, wie im Fall von Matthias Cremer, nicht damit einverstanden erklären, muss das Foto unverzüglich entfernt werden. Das umstrittene Foto war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels nach wie vor online, wurde vom ÖVP-Politiker aber später entfernt.
Ein verbreiteter Irrglaube sei zudem, dass es reichen würde, wenn man beim Foto einen Urheberrechtsvermerk anbringt. „Die Nennung des Foto-Credits ersetzt nicht die notwendigen Rechte“, sagt Feiler.
Nicht der erste Verstoß
Viele Nutzer auf Twitter und Facebook halten die Ansichten der ÖVP absurd. "Dabei sind die von der ÖVP Wien doch Vertreter von Leistungsschutz- und strengem Urheberrecht", so ein erzürnter Nutzer. Es ist auch nicht das erste Mal, dass die ÖVP mit einem Urheberrechtsverstoß negativ aufgefallen ist. Im Februar 2012 wurde im Service-Bereich der ÖVP-Webseite eine kostenpflichtige Schriftensammlung des Typs „Helvetica Neue“ im Wert von mehreren hundert Euro zum Download angeboten.
Kommentare