Österreichische Provider müssen die Streamingportale kinox.to und movie4k.to sperren
Österreichische Provider müssen die Streamingportale kinox.to und movie4k.to sperren
© JustinForce, CC-BY-SA / Screenshot

Urheberrecht

OGH: Netzsperren sind zulässig, User sollen dafür zahlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sein Urteil von 2014 bekräftigt, wonach heimische Provider verpflichtet sind den Zugang zu Websites zu sperren, die gegen Urheberrechte verstoßen. Dies ist das Ergebnis eines erfolglosen Revisionsrekurses, mit dem die Provider versucht hatten das Urteil des OGH von 2014 zu bekämpfen. Ein erneutes Anhören des Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht notwendig gewesen, da laut dem OGH die Rechtslage und das Urteil des EuGH von März klar seien. Damit ist die einstweilige Verfügung, die Websites kinox.to und movie4k.to zu sperren, rechtskräftig und kann nicht mehr bekämpft werden.

Kunden zahlen Sperren

Ebenfalls bestätigt hat der OGH, dass die Provider die Kosten für die Netzsperren selbst tragen müssen. Konkret stellt der OGH fest: „Der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.“

Im Grunde heißt das, dass die Provider ihre Preise anheben sollen, wenn sie nicht auf den Kosten für die Sperren sitzen bleiben wollen. In Großbritannien, wo es ebenfalls Netzsperren gibt, berichten Provider von etwa 7.000 Euro Kosten pro gesperrter Website.

Ein weiteres Verfahren ist noch ausständig, das klären soll, mit welchen Maßnahmen die Websites gesperrt werden sollen. Die Provider setzen derzeit auf DNS-Sperren, die bestimmte URLs für User nicht erreichbar machen. Der Verein für Antipiraterie (VAP) will zusätzlich die effektiveren IP-Sperren gerichtlich durchsetzen, deren Umsetzung aber die Provider – und damit schlussendlich wahrscheinlich auch den Kunden – mehr Geld kostet.

„Situation zur Kenntnis nehmen“

Der VAP zeigt sich erfreut über den Beschluss. VAP-Präsident Winfred Kunze teilt per Aussendung mit: „Es stünde auch der österreichischen Telekommunikationswirtschaft mehr als ein Jahr nach den klaren Entscheidungen des EuGH und des OGH gut an, die Situation zur Kenntnis zu nehmen und den positiven Aussagen zum Urheberrechtsschutz Taten folgen zu lassen. Illegale Portale tragen nicht zur Filmfinanzierung bei und schaden den Urhebern. Legale Angebote stärken sowohl die Kreativwirtschaft als auch die Telekommunikationswirtschaft, die ja von der Attraktivität legalen Angebots profitiert!“

Politik gefordert

Die ISPA, der Verband der österreichischen Provider, sieht jetzt die Politik gefordert. „Es gab bereits Gespräche im Bundesministerium für Justiz, welche bisher allerdings erfolglos verlaufen sind. Die Gespräche aller Beteiligten müssen fortgesetzt werden um undurchsichtige 'Deals' so wie in Großbritannien und Irland zu verhindern." Speziell hofft ISPA darauf, dass ein Richter die Entscheidung fällen wird, welche Websites wirklich illegal sind und blockiert werden müssen. „Diese Entscheidung sollte nicht auf die Provider abgewälzt werden."

Zur Feststellung des OGH bezüglich der Kostenweitergabe an die Kunden sagt die ISPA: „Die Provider streben eine klare gesetzliche Regelungen sowie den Ersatz der durch die Sperren verursachten Kosten an. Die Provider lehnen es zudem ab, dass sie Kosten der Netzsperren, wie vom Gericht verlangt, auf die Anschlusskosten aller Nutzerinnen und Nutzer aufschlagen müssen. Damit müssen alle Nutzerinnen und Nutzer dafür zahlen, dass es in Österreich einen Mangel an legalen Inhalten gibt."

Zudem befürchtet man bei der ISPA einen Slippery-Slope-Effekt: „heute Netzsperren, morgen..." Laut ISPA könnte mit dem ausstehenden Verfahren zur Ausführung der Sperren ein Datenschutz-rechtliches Problem auftreten. Einige Rechteinhaber könnten von Providern nicht nur IP-Sperren, sondern das Scannen jedes Pakets fordern, also eine Deep Packet Inspection des gesamten Datenverkehrs des Users.

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Gregor Gruber

Testet am liebsten Videospiele und Hardware, vom Kopfhörer über Smartphones und Kameras bis zum 8K-TV.

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Gregor Gruber

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