Opt-Out-Regelung bei Smart Metern „klar“
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Wer in Österreich einen sogenannten Smart Meter, also einen digitalen, intelligenten Stromzähler, ablehnen möchte, könnte künftig auf Probleme stoßen. Der Zähler könnte dennoch installiert werden, nur die sogenannten „smarten Funktionen“ könnten abgedreht werden. So lautet zumindest ein Vorschlag aus der Energiebranche und so passiert es derzeit auch in Oberösterreich.
Der Grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser brachte daher im Jänner, wie berichtet, eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium ein und wollte darin wissen, ob diese „Interpretation“ des Gesetzes, welches vorsieht, dass der Netzbetreiber den „Wunsch des Endverbrauchers“, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, berücksichtigen müsse, gesetzeswidrig sei.
Mogelpackung, aber gesetzeskonform?
Für Steinhauser ist es nämlich eine „Mogelpackung“, Kunden dennoch digitale Zähler zu installieren, die über eine Fernab- und anschaltfunktion verfügen. Laut E-Control ist das nämlich „keine Funktion, die das ElWOG-Gesetz in seinen Begriffsbestimmungen für ein intelligentes Messgerät erwähnt“. Auf gut Deutsch: Wenn ein digitaler Zähler fernabschaltbar ist, ist der deshalb noch nicht automatisch schlau.
Doch ist das wirklich so? Für das Wirtschaftsministerium ist die Rechtslage hier „klar und nicht weiter interpretationsdürftig“. So lautete die Anfragebeantwortung (PDF) auf Steinhausers parlamentarische Anfrage. „(…) es ist klarzustellen, dass es zu einer "gesetzwidrigen Vorgehensweise" oder "Umgehungstechniken" weder kommen kann noch wird“, heißt es weiters. Das Wirtschaftsministerium sei laufend mit der E-Control in der Causa in Kontakt.
"Das Ministerium drückt sich in der Anfragebeantwortung um eine klare Position. Man will damit eine Praxis legitimieren ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nachdem aber das Ministerium, wie es selbst sagt, eine Kontrollfunktion hat, werden wir diese einmahnen. Die Auseinandersetzung geht in die nächste Runde, weil wir nicht zulassen werden, dass gesetzliche Vorgaben ignoriert werden", sagt dazu Steinhauser auf futurezone-Anfrage.
Wiener warten weiter ab
Auch nicht alle Energieversorger sehen das so "klar" wie das Wirtschaftsministerium. „Bei unserem Unternehmen handelt es sich bei der Umstellung auf Smart Meter um ein Investitionsvolumen von 300 bis 350 Millionen Euro. Da müssen wir uns rechtlich absichern. Für uns sind die Rahmenbedingungen nicht klar“, erklärt Christian Neubauer, Pressesprecher der Wiener Netze GmBH, gegenüber der futurezone. Die Wiener Netze haben ja – abgesehen von den Pilot- und Demokunden, bei denen die smarten Zähler weiterhin installiert werden, – den Roll-out für Smart Meter aufgrund dieser Rechtsunsicherheiten gestoppt.
„Ohne dass die Rahmenbedingungen geklärt sind, wird es keine Ausschreibung geben. Aus unserer Sicht besteht hier definitiv noch Gesprächsbedarf. Auf Geschäftsführerebene wollen wir konkrete Fragen geklärt haben. Was passiert etwa mit Nachmietern, die den Smart Meter ablehnen?“, fragt Neubauer.
"Wir wollen Klarheit"
Bei der Opt-Out-Regelung für die schlauen Stromzähler gibt es nämlich, abgesehen von dem Vorschlag, künftig einfach allen Kunden digitale Zähler zu installieren, nach wie vor Stunk. Das Problem: Eine Gesetzesnovelle sieht vor, dass der Netzbetreiber den „Wunsch des Endverbrauchers“, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, berücksichtigen müsse. Dieselbe Gesetzesnovelle bezieht sich allerdings auf eine Verordnung, die vorsieht, dass 95 Prozent der Haushalte bis 2019 mit einem intelligenten Zähler ausgestattet sein müssen.
„Was passiert mit dem sechsten Prozent? Die Wahrscheinlichkeit, dass mehr als fünf Prozent die neuen, intelligenten Zähler ablehnen wird ist vorhanden“, so Neubauer, dessen Unternehmen 1,5 Millionen Stromkunden versorgt – und bis 2015 bereits rund 150.000 Haushalte umgestellt haben müsste, wenn es nach der Verordnung des Wirtschaftsministeriums geht.
Ob für die Wiener Netze der Vorschlag aus der E-Wirtschaft, einfach allen Kunden digitale Zähler zu installieren, in Frage kommt, ist unklar. „Genau darüber wollen wir Klarheit. Die Zeit drängt und es besteht Handlungsbedarf“.
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