Pilz an Sobotka: "Massenkotabwehr durch Videoüberwachung"
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Auf Twitter ist es das #Gackigate, im Nationalrat die „Massenkotabwehr“: Die Grünen rund um den Nationalratsabgeordneten Peter Pilz haben am Donnerstag eine parlamentarische Anfrage zur privaten Videoüberwachungsanlage des Innenministers eingebracht.
In einem Interview mit der Tageszeitung „Heute“ begründete Sobotka die umfassende geplante Einführung von Überwachungsmaßnahmen wie die Registrierung von Prepaid-Handys, Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum, die automatische Kennzeichenerfassung, Fußfesseln für Gefährder oder die Belauschung von Autos mit folgendem Argument: „Es geht stark um Prävention. Vor meiner Haustüre lag – vor vielen Jahren – immer wieder menschlicher Kot. Als ich eine Kamera aufgestellt habe, war das sofort vorbei.“
Private Betreiber betroffen?
In der parlamentarischen Anfrage von Peter Pilz, die der Abgeordnete am Donnerstag einbrachte und die der futurezone vorliegt, heißt es dazu: „Im eben vorgelegten Arbeitsprogramm der Bundesregierung kommt allerdings die neue Aufgabe der Kotabwehr nicht vor.“ Stattdessen gibt es darin einen Verweis, dass bei einer Gefährdungslage Videomaterial – insbesondere öffentlicher Betreiber – auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Sicherheitsbehörden herauszugeben sei.
Peter Pilz will jetzt wissen, ob dies auch für private Betreiber gelten soll. Dies hatte Sobotka nämlich ursprünglich angekündigt, im Arbeitsprogramm ist es nicht dezidiert ausgeschlossen worden, aber auch nicht explizit angeführt.
Anlage nicht im DVR-Register
Seit 2010 müssen Videoüberwachungsanlagen prinzipiell beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Ausnahmen bestehen nur falls, Videodaten nicht gespeichert werden oder etwa bei Privatpersonen, wenn kein öffentlicher Grund von der Überwachungsmaßnahme betroffen ist oder eine Vorabkontrolle der Datenschutzbehörde stattgefunden hat.
Sobotkas Videokamera findet sich wie berichtet nicht im DVR-Register. Pilz fragt nun nach, ob die private Videoüberwachung der Datenschutzbehörde gemeldet oder vorab kontrolliert wurde. Legitime Fragen, obwohl die Antworten den Innenminister wohl nur ein müdes Lächeln kosten werden, so hatte er doch im selben Interview „Datenschutz als Verbrecherschutz“ bezeichnet. Pilz fragt daher: „Wollen Sie den Verbrecherschutz abschaffen?“
"Massenkotabwehr"
Generell ist es seit längerem umstritten, ob Videoüberwachung wirklich ein geeignetes Mittel ist, um Terrorismus zu verhindern. Bei den Anschlägen in Nizza gab es entlang der gesamten Uferpromenade Videokameras, der Anschlag konnte dennoch nicht gestoppt werden. Experten befürchten, dass Videokameras Terroristen sogar als Ansporn dienen könnten, weil diese mit ihren Gräueltaten auf die größtmögliche Verstörung der Bevölkerung abzielen.
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