Linz Hafen: Kreuzfahrtschiffe überwintern, Handelshafen
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© Karl Lindorfer

Forderung

Safe Harbour 2: "Schnelle Verhandlungen" mit den USA

Sie habe bereits erste Gespräche mit der US-Seite geführt und werde im November nach Washington reisen, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Freitag in Luxemburg. Ziel müsse ein "möglichst rascher Abschluss" sein.

Druck der EU-Länder

„Ich glaube, auch die Vereinigten Staaten haben ein wirtschaftliches Interesse, dass relativ schnell neu verhandelt wird“, sagte der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) am Freitag. Er traf seine EU-Kollegen in Luxemburg. Ziel müsse eine Vereinbarung sein, die einen Datenaustausch zwischen Europa und den USA ermögliche.

Auch die französische Justizministerin Christiane Taubira sagte, in der Frage müsse „schnell vorangegangen“ werden, „weil wir weder das Risiko eingehen können, dass es ein rechtliches Vakuum gibt, noch dass es an Schutz fehlt.“ Aus Sicht Frankreichs hätte das sogenannte Safe Harbor-Abkommen ohnehin überarbeitet werden müssen, „um das Schutzniveau zu erhöhen“.

Auch EU-Digitalkommissar Günther Oettinger erklärte gegenüber dem "Spiegel", dass Brüssel eine rasche Neuauflage von Safe Harbor anstreben solle. Das wäre das Beste, "gerade auch für viele mittelständische Unternehmen, die nun verunsichert sind und dringend Klarheit brauchen", so der CDU-Politiker.

Nationale Sicherheit als Problem

Die Verhandlungen dürften allerdings nicht so einfach werden, wie sich das manche Politiker vorstellen. Der EuGH hat mit dem Urteil nämlich einige nahezu unüberwindbare Hürden eingebaut. Der EuGH hat in seinem Urteil festgehalten, dass die "nationale Sicherheit" von Drittstaaten in keinem Vertrag mit der EU über die EU-Grundrechte-Charta gestellt werden darf. Bisher waren (und sind) aber derartige Klauseln in allen transatlantischen Verträgen enthalten. Die USA müsste davon abrücken, die "nationale Sicherheit" über alles zu stellen - und das wird, politisch gesehen, "schwierig", wenn nicht unmöglich.

Die Safe Harbor-Regelung bildete bisher den Rechtsrahmen für Datentransfers zwischen der EU und den USA. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Vereinbarung am Dienstag mit der Begründung für ungültig erklärt, private Daten seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden und Geheimdienste geschützt.

Anlass des Luxemburger Urteils war eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems beim irischen Datenschutzbeauftragten. Schrems hatte verlangt, die Übermittlung seiner Facebook-Daten durch die europäische Facebook-Zentrale in Dublin auf US-Server zu unterbinden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sei davon auszugehen, dass die Daten dort nicht ausreichend geschützt sind und dem Zugriff etwa des US-Geheimdienstes NSA unterliegen.

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