Wer bei Shitstorm mitmacht, muss gesamten Schaden bezahlen
Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) hinsichtlich eines Polizeibeamten getroffen, der im Internet Opfer eines Shitstorms wurde. Ein Mann, der auf Facebook einen Beitrag mit dem Foto des Polizisten geteilt hatte, mit welchem dem Beamten amtsmissbräuchliches Verhalten unterstellt wurde, wurde zur Zahlung von 3.000 Euro als Ersatz für den durch die Verstöße gegen Datenschutz und Bildnisschutz verursachten Schaden verpflichtet.
Bild bei Demo gegen Covid-Maßnahmen aufgenommen
Der Polizist war im Februar 2021 bei einer Demonstration gegen die Covid-19-Maßnahmen in Tirol im Einsatz und wurde dabei fotografiert bzw. gefilmt. Ihm wurde unterstellt, er hätte einen 82-jährigen Mann zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. "Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. (...) Dieser Polizist ist schuldig", hieß es in dem Facebook-Beitrag, der zumindest hundertfach geteilt wurde. 406 Personen konnte der Beamte den gerichtlichen Feststellungen zufolge ausfindig machen.
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Tatsächlich war der abgebildete Polizist nur Glied einer polizeilichen Absperrkette gewesen und hatte gar nicht an der Amtshandlung gegenüber dem 82-Jährigen teilgenommen. Der Betroffene klagte mehrere Facebook-User, die unter ihren Klarnamen das Ursprungsposting nicht auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft, geteilt und mit abschätzigen Bemerkungen zu seiner Person versehen hatten. Den Vorwurf, er habe Polizei-Gewalt ausgeübt, empfand der Beamte als herabwürdigend und beschämend. Er, seine Schwester und seine Mutter wurden von Freund*innen und von mehreren Polizeikolleg*innen auf das Facebook-Posting angesprochen. Auch sein ehemaliger Postenkommandant erlangte davon Kenntnis und wollte wissen, was beim Einsatz "los gewesen" sei.
3.000 Euro zugesprochen
Von einem User, der den Beitrag 6 Tage lang auf seinem Facebook-Profil online belassen hatte, begehrte der Polizist Ersatz für den immateriellen Schaden aufgrund des über ihn hereingebrochenen Shitstorms. Die Vorinstanzen sprachen dem Beamten vorerst nur 450 Euro zu, einer von ihm eingebrachten Revision gab der OGH aber teilweise Folge. Er bekam die gesamten geltend gemachten 3.000 Euro zugesprochen.
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Die Schwierigkeit, andere Schädiger ausfindig zu machen, und das Risiko einer allfälligen Uneinbringlichkeit bei einzelnen Schädigern hätten die Schädiger individuell zu tragen: "Die einzelnen Poster, die zumindest teilweise untereinander vernetzt sind und wissen, an welche 'Freunde' sie den Beitrag weitergeleitet haben, haben die Schadensaufteilung im Regressweg untereinander vorzunehmen."
Damit stellt der OGH klar, dass eine Beteiligung an einem Shitstorm in Zukunft teuer werden kann. Denn wer am Hass im Netz mitmacht, muss damit rechnen, dass er den vom Opfer geltend gemachten Gesamtschaden vorweg zur Gänze selbst berappen muss und sich in weiterer Folge selbst um die Aufteilung unter den anderen Schädiger*innen zu kümmern hat.
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