Die Smart Meter Umstellung in Österreich ist bereits in vollem Gange. Nun soll es aber einige gesetzlichen Änderungen geben.
Die Smart Meter Umstellung in Österreich ist bereits in vollem Gange. Nun soll es aber einige gesetzlichen Änderungen geben.
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Smart-Meter-Umstellung: Mehr Rechte für Verbraucher

Die Einführung von Smart Metern sorgt seit Jahren immer mal wieder für Wirbel und Proteste: Es gibt einige unklare Formulierungen in den Gesetzen und Verordnungen, die bisher von Netzbetreibern oft zum Nachteil der Kunden ausgelegt worden sind. Nun hat das Wirtschaftsministerium am Freitag eine entsprechende Änderung der Smart-Meter-Einführungsverordnung in Begutachtung geschickt, die nicht nur den Kunden Vorteile bringt, sondern auch den Netzbetreibern. Die Umstellung auf die neuen Zähler ist bereits voll im Gange.

Umstellung bis Ende 2020

Die wichtigste Änderung betrifft den Zeitraum der Einführung. Ursprünglich hätten in Österreich bis Anfang 2019 95 Prozent der analogen Stromzähler auf digitale, smarte Zähler ausgetauscht werden sollen. Dieser Plan war von vornherein weit ambitionierter, als es die EU-Empfehlung vorgesehen hatte. Die Netzbetreiber bekommen mit der Änderung in der Verordnung jetzt zur Umstellung eine verlängerte Frist.

Der neue Zeitplan für den Rollout sieht nun vor, dass wie im EU-Ziel vorgesehen mindestens 80 Prozent der Haushalte bis Ende 2020 mit einem Smart Meter ausgestattet sein müssen. Bis Ende 2022 erhöht sich die Verpflichtung der Umstellung auf zumindest 95 Prozent.

Damit bekommen die Netzbetreiber auch ausreichend Zeit, um die weiteren Änderungen umzusetzen. Diese betreffen die Kunden und die „Opt-out“-Möglichkeit, sowie eine neu geschaffene „Opt-in“-Möglichkeit.

Veränderungen beim Opt-Out

Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler wollen, können diesen bisher laut der aktuellen Gesetzeslage schon ablehnen. Doch sie bekommen von den Netzbetreibern dann in Folge einen elektronischen Zähler installiert, bei dem bestimmte Funktionen per Software deaktiviert werden. Dazu zählten bisher die Speicherung von Tages- und Viertelstundenwerten des Stromverbrauchs. Durch die Änderung der Verordnung wird das bisherige Vorgehen der Netzbetreiber, trotz Opt-Outs auf elektronische Zähler zu wechseln, nun gesetzlich legitimiert.

Die gute Nachricht für Konsumenten ist aber, dass eine weitere, wesentliche Funktion, die bisher von der Deaktivierung ausgenommen war, nun inkludiert ist: die Fernabschaltfunktion. Über diese ist es dem Netzbetreiber möglich, Stromzähler an- und abzudrehen und damit schneller als bisher Kunden den Strom abzudrehen, wenn sie etwa mit der Zahlung im Rückstand sind.

Sicherheitsforscher hatten in der Vergangenheit immer wieder davor gewarnt, dass diese Funktion ein „Einfallstor für Hackerangriffe“ sei, die ein Blackout mit sich ziehen könnten. Viele Konsumenten haben die Umstellung der Geräte genau deswegen oder aus Datenschutzgründen abgelehnt. Es bleibt allerdings freilich fraglich, ob Hacker nicht auch in der Lage sind, eine software-seitig deaktivierte Funktion einfach zu aktivieren und trotzdem zu ihrem Ziel zu kommen. Auf der Strecke bleiben dabei zudem alle Bürger, die, etwa aus gesundheitlichen Gründen, auch eine Umstellung auf einen elektronischen Zähler ablehnen.

Die genaue Änderung des Verordnungstextes lautet: „Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgeräte derart zu konfigurieren, dass keine Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.“

Neue Formulierung: "Opt-in"

Neu ist auch, dass die Umstellung auf elektronische Zähler, deren smarten Funktionen abgedreht sind, trotzdem zur den „umgestellten Geräten“ zählen, die Netzbetreiber also ihre notwendige Quote erfüllen.

Ebenfalls neu ist, dass Kunden nun aber auch aktiv nach smarten Stromzählern verlangen können. Für Kunden, die ihren „intelligenten“ Stromzähler früher haben wollen als vom Netzbetreiber vorgesehen, gibt es ein „Opt-in“: Der Smart Meter muss binnen sechs Monaten installiert werden.

„Jeder Konsument, der einen Smart Meter will, soll einen bekommen - auch vorzeitig. Damit wird dem Kunden das digitale Werkzeug in die Hand gelegt, um aktiv Strom - und damit Kosten und CO2 - zu sparen“, so Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP). Die Begutachtungsfrist der Änderung der Verordnung läuft bis 8. Dezember. So lange können zu diesem Thema Stellungnahmen eingebracht werden. Erst dann entscheidet das Ministerium über die endgültigen Änderungen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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