Streit um Affen-Selfie: Gericht will Präzedenz-Fall schaffen
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Im Fall David Slater gegen die Tierschutzorganisation Peta gibt es jetzt eine überraschende Wende. Der seit 2014 andauernde Rechtsstreit rund um ein Affen-Selfie war eigentlich mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Doch das Gericht erkennt diesen Vergleich jedoch nicht an, sondern spricht von „taktieren“, wie heise.de berichtet.
Das war passiert
Slater war 2011 nach Indonesien gereist, um bedrohte Tierarten vor die Linse zu bekommen. In einem unbeobachteten Moment eignete sich der Affe seine Kamera an – und schoss damit zahlreiche Fotos von sich selbst. Slater lud einige Bilder davon bei Wikimedia hoch – und der Affen-Selfie wurde auf der ganzen Welt berühmt.
Die
Tierschutzorganisation Peta hat im Namen des Affen Copyright-Ansprüche in den USA geltend gemacht. Slater hatte argumentiert, dass der Affe zwar auf den Auslöse-Knopf gedrückt habe, er aber zuvor alle Einstellungen auf der Kamera getätigt habe. Slater argumentierte zudem damit, dass die Reisekosten mit rund 2000 Pfund extrem teuer gewesen seien und dass das Equipment, das er an dem Tag herumgetragen hätte, alleine 5000 Pfund wert sei. „Fotografie ist ein teurer Beruf. Unter 1000 Fotos ist nur eines dabei, das mein Einkommen sichert. Und der Affen-Selfie war eines davon.“
Gericht will selbst entscheiden
Das zuständige US-Berufungsgericht lehnt nun den
Vergleich, den er mit Peta geschlossen hat, ab, weil es sich hier um einen Präzedenz-Fall handelt. Ergo: Der Fall würde von niederen Gerichten herangezogen werden, um ähnliche Fälle zu beurteilen.
Derzeit gibt es einige Urteile in dem Bereich, die vorsehen, dass nur dann im Name von Tieren geklagt werden kann, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Außerdem habe Naruto, so wurde der Affe von Peta getauft, nicht in den Vergleich eingewilligt. Demnach könnten spätere Forderungen „in Narutos Namen“ geltend gemacht werden, was diesen Vergleich obsolet machen würde. Daher will das Gericht selbst entscheiden.
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