FILE PHOTO: TikTok logo is displayed on the smartphone while standing on the U.S. flag in this illustration
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Netzpolitik

Tiktok klagt gegen Verbot in US-Bundesstaat Montana

Tiktok klagt nach der Ankündigung des Verbots der Video-App in Montana gegen den US-Bundesstaat. "Wir fechten das verfassungswidrige Tiktok-Verbot von Montana an, um unser Unternehmen und Hunderttausende Tiktok-Nutzer in Montana zu schützen", teilte das Unternehmen am Montag auf Twitter mit.

Es gebe eine Reihe von Präzedenzfällen, die Tiktok nach eigener Auffassung in eine juristisch starke Position bringen. Montana hatte Tiktok vergangene Woche als erster US-Bundesstaat verboten.

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Das von Gouverneur Greg Gianforte unterzeichnete Gesetz soll es Download-Plattformen vom 1. Januar 2024 an untersagen, die App anzubieten. Nutzerinnen und Nutzer sollen nicht bestraft werden, wenn sie Tiktok auf ihren Geräten behalten und verwenden. In dem nordwestlichen Bundesstaat dürfte Tiktok dann aber nicht mehr als Unternehmen tätig sein.

Tiktok gehört zum aus China stammenden Internetkonzern Bytedance und steht in den USA unter starkem politischen Druck. Die Regierung von Präsident Joe Biden untersagte ihren Mitarbeiter*innen die Nutzung der App auf Handys. Auch in Österreich gibt es ähnliche Einschränkungen.

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Sorgen über Einflussnahme

Seit Monaten läuft in den USA eine Untersuchung, die zu einem landesweiten Verbot von Tiktok führen könnte, falls es keinen Eigentümerwechsel geben sollte. Hintergrund sind Sorgen, dass chinesische Behörden und Geheimdienste via Tiktok Informationen über US-Amerikanerinnen und -Amerikaner sammeln und sie politisch beeinflussen könnten. Der juristische Widerspruch des Unternehmens sowie Klagen von Privatpersonen könnten das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern oder verhindern.

Kritiker*innen des Vorgehens des Bundesstaates sagen, dieser überschreite seine Befugnis, wenn er unter Verweis auf die nationale Sicherheit oder aus außenpolitischen Gründen ein solches Verbot erlasse. Montana dürfe auch nicht eine ganze Plattform verbieten, nur weil der Bundesstaat einige der dort getätigten Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt seien, als gefährlich wahrnehme.

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