Schrems kritisiert "Rechtsverweigerung"
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Netzpolitik

Urteil im Prozess: Facebook muss Max Schrems 500 Euro zahlen

Nach sechs Jahren Prozess kam es in der Causa Max Schrems vs. Facebook am Wiener Landesgericht endlich zu einem Urteil: Die Wiener Richterin Margot Slunksy-Jost spricht Max Schrems eine Summe von 500 Euro zu. Zum Vergleich: Das ist genau so viel, wie eine Wiener Privatperson Strafe zahlen muss, die im Juni in Wien einen „lauten Darmwind“ vor einem Polizisten entweichen ließ.

Facebook muss Schrems aber auch innerhalb von 14 Tagen all seine Daten vollständig aushändigen, die das Unternehmen über ihn gespeichert hat (PDF). Laut dem Urteil sei es „unstrittig“, dass Facebook dem österreichischen Juristen, der während der langen Prozessdauer sein Rechtsstudium abgeschlossen hatte, nicht alle Daten, die der Konzern über ihn gespeichert hat, herausgerückt hat. Im Aktivitäten-Protokoll, welches Facebook seinen Nutzern zur Verfügung stellt, werden viel weniger Daten angezeigt, als über einen gespeichert ist. Das gab auch die zuständige vorgeladene Zeugin von Facebook beim Prozess zu - mit der Begründung, dass dem Nutzer alle „für sie relevanten Daten“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Datenschutzaktivist hatte eine Klage gegen Facebook eingebracht, weil Facebook seiner Ansicht nach mehrere Datenschutzverletzungen begangen hat und er seine Daten vom US-Konzern, der in Europa eine Niederlassung in Irland hat, nie vollständig erhalten hat.

"Das ist ein Non-Urteil"

Max Schrems hat am Mittwoch in seiner ersten Reaktion zum Urteil angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Schrems kritisiert, dass die Richterin zwar die Fakten korrekt zusammengefasst habe, sich aber auf keine rechtliche Analyse der Causa eingelassen hat und spricht von einem „Non-Urteil“.

„Das ist wie die Corona-Matura. Man gibt ein weißes Blatt ab, und pro Forma stehen drei Sätze drauf“, sagt Schrems im Gespräch mit der futurezone, über die aus seiner Sicht rechtliche Einschätzung der Richterin. Diese hatte bereits während der Verhandlung mehrfach verlautbart, dass sie sich auf die Fakten des Falls konzentrieren will, da die rechtliche Beurteilung ob Facebook die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält oder nicht ohnehin vor höheren Gerichten landen werde. Als nächste Instanz kommt der Fall nun zum Oberlandesgericht.

"Normaler Bürger kann es sich nicht leisten"

Durch das „Nicht zuständig“-Erklären seien bereits Prozesskosten in der Höhe von Zehntausenden Euro angefallen, so Schrems. „Ein normaler Bürger, der seine Auskunftsrechte durchsetzen möchte, kann sich das nicht leisten. Als Betroffener habe ich das Gefühl, dass sich kaum ein Entscheidungsträger mit der DSGVO auseinandersetzen möchte“, meint Schrems.

Nutzer selbst verantwortlich

Inhaltlich ging es im Prozess um die Frage, ob Facebook in allen Punkten die DSGVO einhält oder nicht. „Das ist scheinbar eine Frage für die Höchstgerichte, weil es für ungeübte Leser eine schwere Kost ist.“ Die Richterin sieht etwa primär den Facebook-Nutzer selbst für seine Daten zuständig. Wer sich auf Facebook anmeldet, dort seine Daten teilt und den Dienst regelmäßig nutzt, kann sein Konto stilllegen, wenn er mit potentiellen Datenschutzbrüchen von Facebook nicht einverstanden sei.

So stellte die Richterin etwa keine Datenschutzverletzung fest, wenn Facebook sogenannte „sensible Daten“ verarbeitet und nutzt - und zwar ohne ausdrückliche Einwilligung der Facebook-Nutzer. Wenn jemand sich einmal für Schwulen-Partys interessiert hat und dann immer wieder Anzeigen, Werbung und Veranstaltungen in seinen News-Feed gespült hat, müsste laut DSGVO ausdrücklich zustimmen. Sensible Daten sind laut DSGVO etwa die sexuelle Orientierung oder Vorlieben für eine bestimmte Partei.

Die Richterin sieht das weniger dramatisch. „Wenn eine Person etwa die FPÖ-Seite besucht, ist daraus nicht herauszulesen, dass er mit dieser Partei sympathisiert“, so die Richterin. Wer seine sexuellen Vorlieben einmal öffentlich kundgemacht hat, habe zudem das Recht, eine ausdrückliche Einwilligung zu verlangen, verwirkt, so die rechtliche Einschätzung der Richterin. „Datenschutzexperten schütteln bei dieser Einstellung nur den Kopf“, so Schrems.

Schrems geht davon aus, dass auch Facebook Berufung einlegen wird. Facebook selbst gibt sich dazu vorerst noch bedeckt: “Wir haben das Urteil des Gerichts erhalten und prüfen es derzeit. Wir halten uns an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und haben unsere Dienste im Rahmen unserer kontinuierlichen Bemühungen, Menschen mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben, grundlegend verändert", sagt ein Facebook-Sprecher auf futurezone-Anfrage in einer ersten Reaktion.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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