Verein für Antipiraterie: „DNS-Sperren reichen uns nicht“
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Seit vergangener Woche setzen in Österreich vier Provider nach einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien DNS-Sperren ein, um die Angebote kinox.to und movie4k.to zu blockieren. Die Klage gegen die vier Provider A1, Tele2, Drei und UPC kam vom Verein für Antipiraterie (VAP) im Auftrag der Filmindustrie. Die DNS-Sperren sind, wie bereits berichtet, jedoch leicht zu umgehen. Das Handelsgericht hat es den Providern freigestellt, welche Maßnahmen sie zur Blockade der betroffenen Webseiten anwenden. Der VAP hatte jedoch zuvor DNS-Sperren und IP-Blockaden als Kombination „empfohlen“.
Exekutionsverfahren
Der VAP zeigt sich mit der Umsetzung der Netzsperren in Österreich daher nicht gänzlich zufrieden. „DNS-Sperren sind uns zu wenig“, wie Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, im Gespräch mit der futurezone. „Wir werden die Provider dazu auffordern, auch IP-Adressen zu blockieren“, erklärt Müller.“ Falls sich diese nicht dazu bereit erklären, werden wir die einstweilige Verfügung exekutieren“, so der VAP-Geschäftsführer. Dann würde in einem Exekutionsverfahren geklärt werden, welche Sperrmaßnahmen legitim seien, so Müller. Dazu gab nämlich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) keine Empfehlung ab und ließ den Providern alle Möglichkeiten offen.
ISPA-Reaktion
„DNS-Sperren sind das Maximum, das wir uns vorstellen können“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands für Internet Service Provider Austria (ISPA) auf futurezone-Anfrage. „Wir bedauern, dass die Rechteinhaber noch ein härteres Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit im Internet installieren wollen.“ Laut Schubert haben die Anbieter das „gelindeste Mittel“ gewählt. Schubert rechnet daher damit, dass es die Provider wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen werden.
Anwaltsbrief an weitere Provider
Neben den vier Providern, die geklagt wurden, wurden vom VAP weitere vier „mittelgroße“ Provider, darunter beispielsweise Liwest, mit Aufforderungsschreiben eingedeckt. Diese bekamen vor kurzem wieder Post vom Anwalt des VAP – und zwar in Form eines "Reminders“ daran, Netzsperren umzusetzen, andernfalls würde der VAP auch gegen diese gerichtlich vorgehen. „Eine Klage wäre rechtlich gar nicht notwendig, wenn sich die Provider an die Sperraufforderungen halten würden“, so Müller. „Mit den acht Providern, die wir angeschrieben haben, sind 95 Prozent des Marktes abgedeckt. Gegen kleine Provider werden wir vorerst nicht vorgehen“, erklärt Müller .
Kein Netzsperr-Gesetz
Obwohl sich alle Parteien in Österreich prinzipiell gegen Netzsperren aussprechen, glaubt Müller nicht daran, dass diese wieder durch ein Gesetz (etwa im Zuge der geplanten Urheberrechtsnovelle) abgeschafft werden. Dies sei außerdem schwierig, da sie vom EuGH als akzeptabel eingestuft und gebilligt worden seien. Auch dies würde der VAP notfalls einklagen, so Müller, der derzeit von vielen Internet-Nutzern mit „mäßig freundlichen E-Mails“ eingedeckt wird. „Fuck You-Briefe beantworte ich nicht, aber bei kritischen Fragen ist in jedem Fall mit einer Antwort von mir zu rechnen“, erklärt Müller.
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