Vorratsdaten: Keine Kontrolle der Datensicherheit
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Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, muss nun der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob die österreichische Umsetzung der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung sämtlicher Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten für sechs Monate verfassungskonform ist. Am Donnerstag fand dazu unter großem Andrang - der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt - eine öffentliche Verhandlung statt.
Interessiert waren die Richter zunächst an der Effizienz der umstrittenen Datenspeicherung, die ursprünglich zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität eingesetzt werden sollte. Diese könne empirisch nicht belegt werden, meinte ein Vertreter der Kärntner Landesregierung, die ebenso wie ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens und Christoph Tschohl vom AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht hat.
Justiz: Beitrag zur Aufklärung in 173 Fällen
Laut Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, hat die Vorratsdatenspeicherung seit ihrem Inkrafttreten am 1. April 2012 in 173 Fällen, der Großteil davon Diebstähle, einen Beitrag zur Aufklärung geliefert. Auf die Frage, wie denn ein solcher Beitrag festgestellt werden könne, blieb Pilnacek vage. Die Tauglichkeit von Maßnahmen werde üblicherweise in kriminalpolizeilichen Abschlussberichten beurteilt, sagte der Ministerialbeamte. Wie gewichtig der Beitrag einzelner Maßnahmen zur Aufklärung gewesen sei, könne diesen Berichten nicht entnommen werden. Die Aufklärungsrate hänge aber nicht nur von einer Ermittlungsmaßnahme ab, sagte Pilnacek. Die Anzahl der insgesamt in diesem Zeitraum aufgeklärten Straftaten bezifferte er im Vergleich dazu mit 60.000 bis 70.000.
Sicherheit nicht kontrolliert
Die Verfassungsrichter wollten bei der Verhandlung auch wissen, wie es um die Kontrolle der Sicherheit der Datenspeicherung bestellt ist. Die Antwort darauf ist ernüchternd. Ob die Sicherheit der gespeicherten Daten gewährleistet ist, wurde von der dafür zuständigen Datenschutzbehörde (früher Datenschutzkommission) nämlich bislang nicht kontrolliert. Bei der Datenschutzbehörde seien bisher keine Meldungen über Sicherheitsbedenken eingegangen, sagte Gerhard Hesse, Sektionschef im Bundeskanzleramt. Die Datenschutzbehörde habe von ihrer Kontrollbefugnis von sich aus auch keinen Gebrauch gemacht.
Auch WhatsApp Thema
Interessiert waren die Richter auch daran, ob Verbindungsdaten von Messaging-Diensten, wie WhatsApp, oder Internet-Telefoniediensten wie Skype, von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Die Antwort darauf lautet Nein. Denn gespeichert dürfen von den Anbietern nur Internet-Verbindungsdaten allgemein werden, also welche IP-Adresse einem Anschluss zugeordnet war, führte Kläger Christoph Tschohl vom AK Vorrat aus, der für das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte an der Erarbeitung des österreichischen Gesetzestextes zur Vorratsdatenspeicherung mitgewirkt hat.
Auch eBay-Betrug war bei der Verhandlung Thema. Ein Höchstrichter fragte nach, wie den Betrug auf der Handelsplattform mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden könne - "wenn ich ein Plastikheferl statt einer Augartenvase bekomme?" Die IP-Adresse vermeintlicher Betrüger sei nur dann zu erfahren, wenn der Dienstanbieter kooperiere, sagte dazu Tschohl.
Während die Kläger in der anlasslosen Datenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen, zeigten sich Vertreter der österreichischen Bundesregierung von der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung überzeugt. Es sei eine Speicherfrist festgelegt und der Zugang geregelt worden, sagte Hesse.
Urteil im Herbst
Er sei zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in Österreich stoppe, sagte Andreas Krisch vom AK Vorrat nach der Verhandlung zur futurezone. Die Tatsache, dass die Sicherheit der Daten bislang nicht ein einziges Mal kontrolliert wurde, bezeichnete er als "schockierend". Ein Urteil der Verfassungsrichter wird für Herbst erwartet.
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