Warum das Fluggastdaten-Abkommen gekippt wurde
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erteilte am Mittwoch der fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten für Reisende zwischen Kanada und Europa eine Abfuhr. Das geplante Abkommen greife „in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens“ sowie „in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten“ ein, so der Gerichtshof in seinem Urteil (PDF). Die Vereinbarung wurde bereits 2014 unterzeichnet, darf nun aber nicht in Kraft treten.
Die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten soll bei der Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung schwerer Kriminalität helfen. Doch der EuGH sieht keine Notwendigkeit, dafür die Daten aller Reisenden fünf Jahre lang aufzuheben. Das Abkommen beschränke sich nicht auf das „absolut notwendige Maß“, heißt es dazu. Zudem seien die Bestimmungen zum Umgang mit den Daten nicht präzise genug geregelt.
Vorratsdaten
Konkret sieht der Gerichtshof die geplante Ermächtigung Kanadas, europäische Fluggastdaten auch ohne konkreten Anlass zu speichern als Problem. Auch die vorgesehene Übermittlung von Informationen, aus denen sich „die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“ ableiten lassen seien problematisch.
Der EuGH hatte bereits einmal eine Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Und zwar die EU-Richtlinie von 2006 wurde im Jahr 2014 wegen den damit einhergehenden Eingriffen in die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz. Genauso wie dieses Mal hieß es auch damals, dass die Eingriffe zwar legitim seien, aber sich auf das "absolut Notwendigste" beschränken müssten. Eine solche Beschränkung sah die Richtlinie aber auch damals nicht vor.
Fluggastdaten sind neben Name, Adresse, Sitzplatz und Flugnummer auch Angaben zu den Essenspräferenzen, oder ob jemand einen Rollstuhl benötigt. Auch Vorgänge rund um die Flugbuchung wie Hotels oder Mietautos sowie Kreditkarteninformationen werden mitgespeichert. Als besonders heikel sehen Datenschützer die Möglichkeit zu Einträgen in ein vorgesehenes Freifeld, in welchem Airline-Mitarbeiter ungeprüft eigene Beobachtungen oder Einschätzungen über die Fluggäste vermerken können, wie etwa, ob sie ein bestimmtes Buch im Handgepäck mitführen.
Kritik
Die Daten sollen in Folge fortlaufend einer automatisierten Rasterfahndung unterzogen und mit weiteren Datenbanken abgeglichen werden. Auf diese Weise sollen auffällige Reisemuster aufgedeckt und bisher unbekannte Verdächtige identifiziert werden. Datenschützer kritisieren seit Jahren, dass es dafür aber keinen Wirksamkeitsnachweis gebe.
Sie fordern stattdessen eine „evidenzbasierte und grundrechtskonforme Sicherheitspolitik“. „Schon im April 2014 hat der EuGH der anlasslosen, mehrjährigen Datenspeicherung eine klare Absage erteilt. Bis heute fehlen Belege und Indizien für die Wirksamkeit einer Fluggastdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus“, erklärt Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft.
Auswirkungen
Unmittelbar gilt das Urteil des EuGH zwar nur für das geplante Abkommen mit Kanada, aber es könnte in weiterer Folge auch Konsequenzen für die Abkommen mit den USA und Australien haben, sowie für die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung. Darin sind ähnliche Formulierungen und Bestimmungen enthalten, die laut den Datenschützern ebenfalls grundrechtswidrig sein sollen, wie etwa die verdachtsunabhängige Speicherung. Die EU hat 2016 nach einem Attentat in Brüssel am Flughafen die Massenüberwachung des Reiseverkehrs in der EU beschlossen. „Auch diese Übereinkommen müssen nun aufgehoben werden“, fordert Sander.
Die deutsche Bundesregierung hat offen gelassen, ob die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Vereinbarungen hat. Dazu gebe es „noch keine abschließende Erkenntnis“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin. Nach Angaben des Ministeriumssprechers wird das nun geprüft. Auf Nachfrage der futurezone sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des österreichischen Innenministeriums, dazu: "Das österreichische Innenministerium schließt sich dieser aktuellen Stellungnahme des deutschen Innenministeriums an."
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