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Netzpolitik

Wettbewerbsbehörde stellt Verfahren gegen Google und Adblock Plus ein

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat das seit 2013 laufende Ermittlungsverfahren gegen Google und Eyeo eingestellt. Das deutsche Unternehmen Eyeo entwickelt Adblock Plus, das nach eigenen Angaben mehr als 100 Millionen Nutzer zählt und einer der am häufigsten verwendeten Adblocker ist. Eyeo und Google wurde wegen eines sogenannten Whitelisting-Vertrages Marktmacht-Missbrauch vorgeworfen, die Behörde stellte jedoch keinen Verstoß gegen das Kartellrecht fest.

Dem ORF, der 2013 die Beschwerde einreichte, war das Geschäftsmodell von Eyeo ein Dorn im Auge. Statt sämtliche Werbung zu blockieren, lässt Adblock Plus bestimmte „akzeptable Werbung“ zu. Dazu zählt unter anderem Werbung von US-Konzern Google, der Berichten zufolge auch in einer finanziellen Beziehung zu Eyeo stehen soll. Kritiker warfen Google vor, für das Whitelisting zu bezahlen und sich somit einen Vorteil zu verschaffen, wohingegen Eyeo der „digitalen Wegelagerei“ bezichtigt wurde.

Nach einer Prüfung stellte die Wettbewerbsbehörde zwar fragwürdige Klauseln fest, diese wurden aber von Eyeo und Google nachträglich abgeändert. Dadurch wurden laut der Behörde alle Bedenken ausgeräumt.

Unternehmen dürfen um Abschalten von Adblocker bitten

Die Wettbewerbsbehörde betonte, dass das Geschäftsmodell von Adblockern kartellrechtlich kein Problem darstelle. Dabei beruft man sich auch auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs aus dem Vorjahr. Gleichzeitig gesteht man Unternehmen, deren Einkommen durch Adblocker beeinträchtigt wird, Spielraum zu. So darf man Adblocker-Nutzer dazu auffordern, „ihre Adblocker auszuschalten oder eine werbefreie Version der Homepage zu abonnieren“.

Zugleich sei es aber auch erlaubt, seine Werbung einem Whitelisting-Prozess unterziehen zu lassen. „Nach Einschätzung der BWB machen österreichische Unternehmen mittlerweile auch von diesen Möglichkeiten Gebrauch“, so die Behörde.

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