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Kein Fake: Netflix-User in Österreich bekommen 30 Euro Rückerstattung

Derzeit werden aktuelle und ehemalige Nutzer*innen von Netflix bezüglich einer Rückerstattung via Mail kontaktiert. Den Nutzer*innen des Streaming-Dienstes stehen demnach Rückerstattungen zwischen 20 und 30 Euro zu, wie es in dem Schreiben heißt. Inkludiert ist jeweils ein Einmalcode, mit dem man den Betrag auf einer Webseite einfordern kann.

Laut der Hilfeseite von Netflix geht die Rückerstattung auf eine Vergleichsvereinbarung zwischen Netflix International B.V. und der österreichischen Bundesarbeitskammer zurück. In den FAQs der verlinkten Webseite, über die die Erstattung abgewickelt wird, ist zu lesen, dass nicht alle Mitglieder Anspruch auf die Rückerstattung haben. “Wenn Sie keine E-Mail von Netflix erhalten haben, gehören Sie möglicherweise nicht zum Kreis der berechtigten Personen”, so auf der Webseite.

Erhöhung aus 2019 und 2020

Stein des Anstoßes ist offenbar eine Erhöhung der Abonnementgebühren in den Jahren 2019 und 2020. Man muss demnach also zu dieser Zeit ein aktives Abo besessen haben, um die Anforderung geltend zu machen. 

Nachdem es zuerst nur eine offizielle Reaktion auf Twitter gab, folgte kurz danach auch eine offizielle Presseaussendung der Arbeiterkammer. Dort heißt es: 

"Die von der AK Oberösterreich eingeschaltete Bundesarbeitskammer klagte Netflix bezüglich Preisänderungen in den Jahren 2019 und 2020. Da Netflix an einer gütlichen Einigung dieses Disputs interessiert war, schlug das Unternehmen vor, betroffenen Konsument:innen eine Rückerstattung von Mitgliedsgebühren in Form eines Pauschalbetrages im Wert von 20 Euro oder 30 Euro anzubieten – je nachdem ob Konsument:innen von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen waren. Diesem Vorschlag hat die AK zugestimmt, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten."

Unzureichende Vereinbarung

Martin Walther, Rechtsexperte der AK Oberösterreich, erklärt auf Anfrage der futurezone, dass der strittige Punkt war, ob die Preiserhöhung wirksam vereinbart war. Die AK sah dies nicht so, Netflix hingegen schon. 

Die AK geht aber davon aus, dass es für die "allermeisten Konsument*innen eine erfreuliche Nachricht ist". Es stünde allen Kund*innen frei, den Betrag zu akzeptieren. Die Alternative ist, auf eigene Faust Rückzahlungsansprüche an Netflix zu stellen. Da der Streitwert aber eher gering ist, stellt sich die Frage, ob es sich wirklich lohnt, da man hier höchstwahrscheinlich auch die Unterstützung eines Anwalts bräuchte. 

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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