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Loch in der ISS: Russland droht NASA-Astronautin zu verklagen

Wer ist Schuld an einem Loch in der Raumkapsel Sojus MS-09? Darum dreht sich die Frage, die sich die russische Raumfahrtagentur Roskosmos stellt. Sie beschuldigen eine NASA-Astronautin und wollen diese nun sogar offiziell verklagen, wie Ars Technica berichtet.

In der Sojus MS-09 wurde ein kleines Leck entdeckt, als sie an der Raumstation ISS angedockt war. Das Loch konnte noch im Weltraum provisorisch abgedichtet werden. Wäre das nicht passiert, hätte die ISS in 2 Wochen die komplette Luft verloren.

Die russischen Astronauten konnten mit der so geflickten Kapsel später wieder zur Erde zurückfliegen. Doch nun geht es offensichtlich um die Schuldfrage. Wie ist das Loch zustande gekommen? Russland beschuldigt die NASA-Astronautin Serena Aunon-Chancellor. Sie soll das Loch gebohrt haben, um eine Rückkehr zur Erde zu erzwingen.

NASA weist Anschuldigungen zurück

Laut der russischen Raumfahrtagentur soll sie „akute psychische Probleme“ gehabt haben, nachdem sie an einer Venenthrombose gelitten haben soll. Andere Gerüchte wiederum besagen, dass das Loch entstanden sein soll, weil die Astronautin sich nach einer unglücklich verlaufenen Affäre mit einem Crewmitglied „Luft verschaffen“ musste. Die NASA weist beide Anschuldigung zurück und stellt sich hinter ihre Astronautin, die jetzt sogar angeklagt werden soll.

Bei der NASA wisse man auf Basis von Luftdruckmessungen schon seit 2018, wann genau das Leck aufgetreten sei. Es sei auch bekannt, wer der damaligen ISS-Besatzung sich zu dem Zeitpunkt wo befunden habe und es sei ausgeschlossen, dass ein*e US-Astronaut*in in der Nähe der russischen Raumkapsel gewesen sei, heißt es seitens der NASA.

Russlands Bericht an Behörden übergeben

Laut der russischen Nachrichtenagentur soll die Überwachungskamera zum Zeitpunkt der Entstehung des Lecks nicht funktioniert haben. Die Russen kritisieren zudem, dass sich die Astronaut*innen keinem Lügendetektortest unterzogen hätten, heißt es in dem Bericht.

Die russische Raumfahrtagentur hat ihren Untersuchungsbericht des Vorfalls an die Straverfolgungsbehörden übergeben. Diese müssen nun entscheiden, ob sie Anklage gegen die US-Astronautin erheben.

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