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Checkliste für den Start eines Unternehmens mit einer innovativen Erfindung

Mit einer innovativen Erfindung an den Markt zu gehen, ist gar nicht so schwierig, wie oft gedacht. Selbstverständlich bedarf es einer smarten Planung. Organisatorische Hürden gilt es zu nehmen, aber sobald dies geschafft ist, darf der Gründer durchstarten. Jetzt kann er sich selbst und der Welt beweisen, wie erfolgreich seine innovative Erfindung sein wird.

Mehr als nur Gedankenspiele

Mit einer innovativen Geschäftsidee ist es noch nicht getan. Um sich als Selbständiger tatsächlich durchzusetzen, muss die Idee mit Inhalten unterfüttert werden. Hierzu gehört es, einen genauen Blick auf den Markt zu werfen, für die das Produkt oder die Dienstleistung erfunden worden ist. Wo sitzen die Kunden? Wie viele wird die Geschäftsidee ansprechen? Wie hoch muss das Startkapital sein? Wie steht es um Mitbewerber? Welche finanziellen Risiken können drohen? Sind Mitarbeiter erforderlich? Wer finanziert was? Bevor es an den Businessplan geht, müssen Überlegungen wie diese erfolgen – ehrlich und objektiv.

Zur Sicherheit: Patentanmeldung

Bei einer Geschäftsidee mit einer innovativen Erfindung sollte der Gründer darüber ein Patent anmelden. Dies dient der Sicherheit. Allerdings ist dies nicht bei jedem Produkt möglich. Für die erfolgreiche Patentanmeldung muss es gewissen Kriterien erfüllen. So stellt sich die Frage, ob das Produkt tatsächlich eine Neuheit ist. Es darf weder in Büchern noch Zeitschriften oder Videos und Messen bereits präsentiert worden sein. Hat die Öffentlichkeit davon erfahren, ist es kein Patent mehr. Stattdessen gilt es jetzt als Stand der Technik. Darüber hinaus muss das Produkt über erfinderische Höhe verfügen. Es darf also keine reine Variante eines bekannten Produktes sein. Auch dürfen nicht nur unterschiedliche Verfahren dafür kombiniert worden sein. Ein weiteres Kriterium betrifft die gewerbliche Anwendbarkeit. Für eine Patentanmeldung muss sichergestellt sein, dass das Produkt sich verkaufen oder nutzen lässt. So sind beispielsweise theoretische, wissenschaftliche Erkenntnisse nicht patentwürdig. Gleiches greift für nicht umsetzbare oder nicht funktionierende Innovationen.

Es geht nicht ohne: das Geschäftskonto

Jedes Unternehmen muss seine Einnahmen und Ausgaben klar darlegen. Hierfür ist es unerlässlich, über ein Geschäftskonto für jegliche unternehmerische Transaktionen zu verfügen. Zwar gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur klaren Trennung von geschäftlichen und privaten Zahlungen, aber dies ist angebracht. Auf diese Weise erspart sich der Gründer bzw. sein Steuerberater viel Aufwand. Ein eigenes Geschäftskonto zu eröffnen, ist nicht weiter schwierig. Es ist weder mit großer Mühe noch mit hohen Kosten verbunden. Wichtig hierbei ist, die richtige Bank auszuwählen, um die besten Leistungen zu Top-Konditionen zu erhalten. In den vergangenen Jahren poppten zunehmend mehr Angebote für Geschäftskonten auf, die sich teilweise bezüglich des Preis-Leistungs-Verhältnisses stark voneinander unterscheiden. Bei der Wahl des richtigen Kontos sollte der Blick daher nicht nur auf die Kosten erfolgen, sondern ebenfalls auf entscheidende Funktionen wie Bargeldeinzahlungen, Auslandsüberweisungen und monatliche Transaktionen. Werden dafür Kosten erhoben? Gibt es diesbezüglich Limits? Bereits hieran lässt sich erkennen, wie wichtig eine sorgfältige und detaillierte Planung bei der Geschäftsgründung ist.

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