400 Euro Schadensersatz wegen Beleidigung von Neujahresbaby
Statt Glückwünschen wurde das Wiener Neujahrsbaby 2018 und dessen Familie aufgrund ihrer Religion im Netz mit vielen Hasspostings und Beschimpfungen bedacht. Am Donnerstag hat sich deshalb ein Tiroler Liftwart am Wiener Straflandesgericht verantworten müssen, weil er die Mutter des Kindes wegen ihres Kopftuches beleidigte. Der 49-Jährige kam mit einer Diversion davon.
Normalerweise handelt es sich bei Beleidigung (Paragraf 115 StGB) um ein Privatanklagedelikt. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die beleidigende Aussage rassistisch oder fremdenfeindlich ist. Dann verfolgt das die Staatsanwaltschaft mit Ermächtigung des Opfers.
Im Jänner 2018 kam es auf Facebook zu zahlreichen Diskussionen rund um das Neujahrsbaby und seiner muslimischen Familie. Der 49-Jährige regte sich dabei über den Vergleich eines Posters auf, dass doch auch "unsere Großmütter und Mütter" solche Kopftücher getragen hätten. "Du wagst es", begann der Liftwart seine Antwort und beschimpfte die Familie des Silvesterbabys auf ordinärste Weise.
Am Donnerstag wollte der Tiroler klarstellen, dass die Aussage nicht auf die Familie des Kindes gerichtet war. Deren Anwalt, der sich im Namen seiner Mandanten mit einem Privatbeteiligtenanspruch von 400 Euro anschloss, erzählte allerdings, dass die Hasspostings sehr wohl Auswirkungen auf die Familie hatte. "Die Frau wurde auf der Straße bemitleidet und beschimpft", sagte der Rechtsvertreter.
"Schlechte Phase"
Er habe damals eine schlechte Phase gehabt, meinte der 49-Jährige. "Da habe ich öfter was geschrieben, was nicht hätte sein müssen."
Auf eine bereits von der Staatsanwaltschaft angeregte Diversion im Jänner 2019 zur Zahlung von 200 Euro reagierte der 49-Jährige nicht. "Das war wann? Ich bin eine bisschen schlampig beim Postkastenausräumen", meinte der Beschuldigte.
Nun schlug ihm Richter Stefan Apostol neuerlich eine Diversion vor, allerdings für die Zahlung eines Schadenersatzes für die Familie in der Höhe von 400 Euro sowie 100 Euro Pauschalkosten an den Staat. Nach einem Jahr Probezeit und Zahlung aller Kosten wird das Verfahren eingestellt. Der 49-Jährige nahm das Angebot an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.