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GEMA klagt OpenAI: ChatGPT klaut Songtexte

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikern und anderen schöpferisch im Musikbereich tätigen Urhebern vertritt. Nun legt sie sich mit OpenAI an, dem Betreiber von ChatGPT. Die Gesellschaft wirft dem KI-Unternehmen vor, geschützte Songtexte von deutschen Interpreten einfach wiederzugeben – obwohl ihm die dafür erforderliche Lizenz fehlt. Die GEMA will mit der Klage auch beweisen, dass OpenAI urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis für das Training seiner Systeme genutzt haben soll.

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Befragt man die offen zugängliche Version von ChatGPT 4.0 mini derzeit nach dem Songtext von Helene Fischers Song „Atemlos durch die Nacht“, funktioniert das nur teilweise. Der Chatbot sagt, dass der Text aufgrund des urheberrechtlichen Schutzes nicht vollständig wiedergegeben werden kann. Stattdessen liefert er nur Auszüge daraus. Chatbot-Nutzer, die den ganzen Text wissen wollen, werden auf andere Plattformen wie Genius.com verwiesen.

Kein "kostenloser Rohstoff"

Trotzdem ist klar, dass ChatGPT die vollständigen Texte kennt. Das liegt daran, dass das KI-Modell dahinter mit den Texten trainiert wurde. Genau darum geht es der GEMA nun bei ihrer Klage. Sie will, dass die rund 95.000 GEMA-Mitglieder, zu denen unter anderem Musiker und Songtexter gehören, dafür von OpenAI Geld bekommen.

„Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten“, sagt der GEMA-Chef Tobias Holzmüller in einer Aussendung.

Die GEMA-Klage vom 13. November richtet sich an die Europaniederlassung von OpenAI in Irland und die Muttergesellschaft, die ihren Sitz im Silicon Valley hat. Unterstützt wird sie von deutschen Musikschaffenden wie Kristina Bach, die den Songtext von Helene Fischers Song „Atemlos durch die Nacht“ geschrieben hat. Der Klage seien laut GEMA mehrere ermahnende Schreiben vorausgegangen. Damit habe man OpenAI bereits darauf hingewiesen, dass es eine Lizenz für die Nutzung der Songtexte erwerben müsse.

OpenAI im Kreuzfeuer wegen Urheberrecht

Bereits seit längerem wird OpenAI wegen möglicher Urheberrechtsverstöße angegriffen. Sogar ehemalige Mitarbeiter des KI-Unternehmens, wie der KI-Forscher Suchir Balaji, sagen, dass OpenAI zum Training sehr viel urheberrechtlich geschütztes Material verwendet habe. Er sagte etwa vor Kurzem zur New York Times, dass alle englischsprachigen, im Internet auffindbaren Texte in die KI-Modelle von OpenAI eingeflossen seien.

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Das Tech-Unternehmen beruft sich bislang auf das sogenannte „Fair Use“-Prinzip, das es unter gewissen Bedingungen erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden. Die vielen Kläger von OpenAI, unter denen sich etwa Buchautoren, Künstler und Plattenfirmen befinden, sehen das jedoch anders.

Mit der New York Times klagte auch ein sehr prominentes Medienhaus gegen OpenAI – auch hier ging es ums Urheberrecht. Die New York Times warf dem Tech-Unternehmen vor, es habe Millionen von Artikeln für das Training seiner KI verwendet. Am Donnerstag wurde die Klage allerdings von einem Richter in New York abgewiesen, wie Reuters berichtet. Es ist aber vorstellbar, dass die New York Times es mit einer neuen Klage noch einmal versucht.

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