Bierwirt zog Klage gegen Sigi Maurer zurück
Der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigi Maurer hat am Mittwoch am Wiener Landesgericht ein überraschendes Ende gefunden. Der Lokalbetreiber erschien nicht zur Verhandlung, stattdessen ließ er seinen Rechtsvertreter Gregor Klammer ausrichten, dass er die Klage gegen Maurer zurückziehe. „Zur Gänze“, wie Richter Hartwig Handsur ins Protokoll diktierte, nachdem er einen Brief des Gastronomen gelesen hatte, den Klammer mitgebracht hatte. Maurer wurde daraufhin - wie der Richter betonte - gemäß den strafprozessualen Bestimmungen formal freigesprochen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Rein theoretisch hat der Wirt drei Tage Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen. Sollte der Freispruch „halten“, müsste der Gastronom die Kosten des langwierigen Verfahrens tragen.
"Froh und erleichtert"
Maurer zeigte sich im Anschluss gegenüber Journalisten „froh und erleichtert, dass dieses Verfahren endlich vorbei ist“. Es habe sich um einen „Präzedenzfall“ gehandelt, der eine öffentliche Debatte um „Hass im Netz“ angestoßen habe.
„Zum Glück wäre so ein Fall heute nicht mehr möglich“, verwies Maurer auf die legistischen Maßnahmen, die die Regierung inzwischen gegen die Auswüchse im Netz auf den Weg gebracht habe. Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager meinte, es wäre befriedigender gewesen, wenn die Klage nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen und Maurer freigesprochen worden wäre.
"Politische Entscheidung"
Der Vertreter des Bierlokalbetreibers begründete den Rückzieher seines Mandanten damit, ein Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für eine „politische Entscheidung“. „Die Überlegung war, dass auf so eine Frage von einem Richter keine Antwort zu erwarten ist“, sagte Klammer. Und der Anwalt betonte: „Er hatte das Gefühl, dass er (der Bierwirt, Anm.) diesen Prozess nicht gewinnen kann, obwohl er recht hat.“ Maurer sei „politisch und wirtschaftlich stärker aufgestellt“ als der Wirt, bemerkte Klammer.
Maurer war von dem Gastronomen ursprünglich geklagt worden, nachdem sie diesem unterstellt hatte, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Zuletzt hatte der Bierwirt behauptet, die Nachrichten habe ein gewisser „Willi“ vom PC in seinem Lokal verfasst, er sei dafür nicht verantwortlich.
Mysteriöser "Willi" erschienen
Ein Bekannter aus dem Umfeld des Gastronomen mit dem passenden Vornamen konnte in weiterer Folge ausgeforscht werden. Im Unterschied zum Kläger kam dieser zur heutigen Verhandlung, um als Zeuge auszusagen. Seine Einvernahme war allerdings nicht mehr erforderlich.
Der Mann erklärte, er habe - entgegen der Darstellung des Lokalbetreibers - nicht die Nachrichten an Maurer verfasst: „Ich hab' nicht einmal Facebook.“ Er kenne zwar das Lokal und den Besitzer, trinke aber kein Bier, hatte er zuvor anderen Medienvertretern erklärt. Außerdem sei er zumTatzeitpunkt im Spital gelegen. Der als Zeuge geladene Mann war seinen Angaben zufolge um 3.00 Uhr in der Früh aufgestanden, um seiner Ladung nachzukommen. Er arbeitet derzeit auf Montage in Oberösterreich.
Erstes Urteil aufgehoben
Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.