Sigi Maurer
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Netzpolitik

Urteil: Sigi Maurer durfte Bierwirt “Arschloch” nennen

Die Politikerin hatte den Mann, der obszöne Nachrichten über sie verbreitet haben soll, in einem privaten Chat als „Arschloch“ bezeichnet. Eine Unterlassungsklage des Wirts gegen die Politikerin wurde nun abgewiesen. Das Bezirksgericht Josefstadt kam in erster Instanz außerdem zum Ergebnis, dass die vorangegangenen obszönen Nachrichten vom Kläger stammen.

"Zu recht wütend"

Die Unterlassungsklage des Craftbeershop-Betreibers war darauf gerichtet, Maurer zu verbieten, diesen als „Arschloch“ zu bezeichnen. In Anbetracht der „verbalen Vergewaltigung“ der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung, die der APA vorliegt. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinn der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Wörtlich heißt es im Urteil: „Angesichts der Perversität der Äußerungen des Klägers ist die auch zwei Tage danach noch bestehende Entrüstung der Beklagten legitim und die unglücklich gewählte Bezeichnung des Klägers als 'Arschloch' gerechtfertigt.“ Unter Berücksichtigung seiner eigenen Äußerungen des Klägers erscheine die weitere Klagsführung als „rechtsmissbräuchlich“. Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messenger-Chat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

"Endlich ein Ende"

„Das Bezirksgericht kommt nun auch zu dem Schluss, dass der Bierwirt für die obszönen Nachrichten verantwortlich ist“, kommentierte Maurer die Entscheidung. Die Grünen-Klubchefin wünscht sich jetzt, dass auch das Bierwirt-Verfahren selbst „endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde“.

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