Netzpolitik

Innenministerium veröffentlicht Journalisten-Mails: Anwälte orten Gesetzesbruch

Das Innenminsterium hat mit der Veröffentlichung von Anfragen des Journalisten Florian Klenk nach Meinung mehrerer von der futurezone befragten Anwälten gegen Gesetze verstoßen. Konkret werden von den Anwälten das Datenschutzgesetz und der im Urheberrecht geregelte Briefschutz genannt.

Klenk berichtet im aktuellen "Falter", wie der Generalsekretär des Innenminsteriums, Peter Goldgruber, vor der Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) in Erfahrung bringen wollte, gegen welche Burschenschaften ermittelt wird. Das Innenministerium stellte das in Abrede und wirft Klenk vor, gegen den "Ehrenkodex für die österreichische Presse" verstoßen zu haben, weil er mit Goldgruber vor Veröffentlichung des Artikels keinen Kontakt aufnahm und ihn mit "konkreten Vorhalten" konfrontierte. Das Ministerium kündigte auch eine Beschwerde beim Presserat gegen Klenk an.

E-Mails und SMS-Korrespondenz veröffentlicht

Dazu veröffentlichte das Ministerium in einem ungewöhnlichen Schritt am Dienstagabend die Anfragen von Klenk in einer Presseaussendung. In der Aussendung wird der vollständige Inhalte von E-Mails und SMS-Korrespondenzen wiedergegeben.

Der Briefschutz gemäß Paragraf 77 Urheberrechtsgesetz sei mit der Aussendung definitiv verletzt worden, sagt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Michael Borsky von der Wiener Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky zur futurezone. Der Briefschutz, der Inhalt vor Veröffentlichung schützt, gelte auch für E-Mails. Auch datenschutzrechtlich sieht Borsky einen Verstoß, da in der Aussendung auch personenbezogene Daten enthalten sind.

Andere von der futurezone befragte Anwälte sprechen ebenfalls von Urheberrechts- und Datenschutzproblemen im Zusammenhang mit der Aussendung des Innenministeriums.

Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung

Mit der Veröffentlichung der E-Mail-Korrespondenz habe das Innenministerium gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, sagt die Medienanwältin Maria Windhager zur futurezone. Dabei handle es sich um die Wiedergabe von personenbezogenen Daten, für die eine Zustimmung des Betroffenen notwendig sei. Wenn eine solche Zustimmung, wie im gegebenen Fall nicht vorliege, könne allenfalls die Wahrung von berechtigten Interessen als Rechtfertigungsgrund herangezogen werden. Für eine Behörde in Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebe es dazu aber keine Rechtsgrundlage.  

Ob die Datenschutzbehörde in der Angelegenheit aktiv wird, ist bislang nicht bekannt. Eine Anfrage der futurezone bei der Behörde läuft.

Klagen möglich

Datenschutzrechtlich kann in Österreich zwar gegen eine Behörde keine Geldbuße verhängt werden, ein Verfahren könnte aber eingeleitet werden. Klenk könnte dann zivilrechtlich Schadenersatz geltend machen. Auch eine Klage auf Verletzung des Urheberrechts sei möglich. In einem solchen Fall, so heißt es, käme auf das Innenministerium die Zahlung einer "doppelten angemessenen Lizenzgebühr" zu. Dabei ist von bis zu 3000 Euro die Rede.

Wie steht es aber um den Vorwurf, Klenk habe gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Dort ist zwar zu lesen, dass Beschuldigungen nicht erhoben werden dürfen, ohne dass nachweislich versucht wurde, die betroffene Person zu erreichen. Die journalistische Sorgfaltspflicht erzwinge eine solche Konfrontation aber nicht, meint Anwalt Borsky. "Es ist keine Muss-Bestimmung. Wenn ich andere Gründe habe, warum ich annehmen kann, dass die Information richtig ist, muss ich nicht mehr zwingend den Betroffenen konfrontieren." Klenk lagen für seinen Artikel interne Akten des Innenministeriums vor, deren Authentizität auch von anderen Medien bestätigt wurde.

"Kickl offenbar sehr nervös"

Klenk selbst will offenbar keine rechtlichen Schritte einleiten. Auf Anfrage der futurezone aber auch auf Twitter schrieb er am Mittwochvormittag: "Ich gehe davon aus, dass die Behörden nicht mich dazu brauchen, um diesen doch recht beunruhigenden Angriff auf mein Brief- und Telekommunikationsgeheimnis restlos zu klären." Zusatz: "Ich werde mich von solchen Aktionen des Innenministers jedenfalls nicht abschrecken lassen. Herbert Kickl ist offenbar sehr nervös."

Es ist nicht das erste Mal, dass der Umgang des Innenministeriums mit den Medien für Kritik sorgt. Vergangene Woche gelangte ein E-Mail des Ministeriums an Polizeipressestellen an die Öffentlichkeit, in dem diesen nahegelegt wurde, die Kommunikation mit kritischen Medien -  genannt werden der Standard, der Falter und der Kurier – „auf das nötigste Maß“  zu beschränken.

Aber nicht nur das Innenministerium macht Rechercheanfragen von Journalisten ohne deren Zustimmung öffentlich. Am vergangenen Freitag veröffentlichte der Sprecher des Verteidigungsministeriums (BMLV), Michael Bauer, auf Twitter den Screenshot einer über einen Messaging-Dienst versandten Anfrage des KURIER-Journalisten Patrick Wammerl an die Mutter einer bei einem Unfall eines Bundesheerboots Anfang September auf der Donau bei Hainburg verunglückten Frau.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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